Mobil Webseiten
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Design, Internet
Das mobile Internet ist da.
Vorbei sind die Zeiten, als Sie nur für den PC planen mussten. Vorbei die Zeit, in der fast alle Probleme mit der Unzahl verschiedener Browser gelöst waren und als Ladegeschwindigkeit kaum eine Rolle mehr spielte. Ein bisschen wirkt es so, als würde sich die Geschichte wiederholen. Wir sind an das Ende der 90er Jahre zurückversetzt. Alle Probleme von damals tauchen wieder auf – was Sie früher beim Anlegen von Seiten für PCs beachten mussten, das müssen Sie heute beim Anlegen von Seiten für Mobilgeräte beachten.
Konzeption mobiler Websites
Auch wenn es in den deutschsprachigen Ländern mehr Mobiltelefone gibt als Einwohner – noch nicht jeder hat einen Datentarif, mit dem er überhaupt mobil im Web surfen kann und nicht jeder besitzt ein Handy, mit dem das einigermaßen praktikabel ist.
Dennoch hat mit der Einführung des iPhone Ende 2007 das mobile Internet den Massenmarkt erreicht, so wie das mobile Mailen zuvor mit dem Blackberry. Das Apple-Smartphone hat Standards gesetzt, und es verkauft sich bestens. Andere Hersteller versuchen sich abzuschauen, was gut funktioniert. So gibt es mittlerweile auch von RIM (dem Hersteller der Blackberry-Geräte), von Samsung oder von Nokia Handys, mit denen man komfortabel im Web unterwegs ist.
Noch ein paar Details zum iPhone, weil diese der Grund sind, warum das Surfen unterwegs auf einmal so viel Spaß macht:
- Der Bildschirm ist hochauflösend (160 dpi statt den ca. 100 dpi der meisten modernen Monitore).
- Man kann das Gerät drehen, dann zeigt es die Webseiten automatisch im Querformat an.
- Tippt man auf einen Bereich einer Webseite (z. B. den zentralen Inhaltsbereich oder die Seitenspalte), wird dieser vergrößert dargestellt, sodass man auch klein gesetzte Texte problemlos lesen kann.
- Mit zwei Fingern kann man beliebige Teile der Seite vergrößern, indem man sie an der gleichen Stelle auf dem Touchscreen aufsetzet und sie auseinander zieht – je weiter man die beiden Finger spreizt, desto mehr wird vergrößert.
Damit ist man sowohl unabhängig von den Site-Betreibern (manche Site-Betreiber bieten speziell für Mobilgeräte aufbereitete Versionen ihre Sites an), als auch vom Mobilfunk-Anbieter (manche bereiten wichtige Sites so auf, dass sie auf Mobilgeräten besser lesbar sind). Die Ingenieure von Apple haben also einen pragmatischen Ansatz gewählt: sie haben den Browser des iPhone so eingerichtet, dass er mit den Websites umgehen kann, die es derzeit gibt.
Das ist für Sie als Site-Betreiber ein großer Vorteil. Dennoch gibt es Websites, die besser auf mobilen Geräten funktionieren und solche, die eher mühsam zu benutzen sind. Achten Sie vor allem auf Folgendes (das gilt für alle mobilen Geräte).
Die wichtigsten technischen Beschränkungen:
- geringe Bildschirmauflösung (beim iPhone sind es 480 x 320 Pixel, wovon aber noch Platz für die Steuerelemente weggeht; etliche Geräte haben noch weniger)
- Flash wird nicht unterstützt, auch Java nicht (JavaScript dagegen schon)
Testen Sie unbedingt selbst einmal auf möglichst vielen mobilen Geräten, wie sich das Surfen hiermit anfühlt. Nur so bekommen Sie ein Gefühl dafür, mit welchen Problemen man sich hier herumschlägt.
Technische Umsetzung von Sites für Mobilgeräte
Damit Ihre Site auch auf Handys und Smartphones gut benutzbar ist, optimieren Sie am besten Ihre bestehende Site. Das empfiehlt auch die Mobile Web Initiative (MWI) beim W3C (World Wide Web Consortium).
Eventuell können Sie auch eine so genannte Browserweiche einbauen, welche die Benutzer, entsprechend den Geräten die sie benutzen, zu unterschiedlichen Unterbereichen Ihrer Site leitet.
Bei den Seiten für mobile Geräte achten Sie vor allem auf Folgendes:
- Halten Sie die Seiten klein & kurz – mit Bildern nicht mehr als 100 KB groß und nicht höher als ca. 1000 Pixel bei Standardschriftgröße.
- Fixieren Sie die Schriftgröße nicht.
- Fixieren Sie die Seitenbreite nicht, damit diese an die kleinen Displays angepasst werden kann (meist um die 200 bis 300 Pixel breit).
- Legen Sie die Seiten nicht zu breit an, das heißt, auch die Grafiken sollten möglichst nicht breiter als 300 Pixel sein. Bauen Sie lieber kleine Vorschaubilder ein und verlinken Sie diese zu den großen Abbildungen. Das reduziert gleichzeitig auch die Datenmenge.
- Verzichten Sie auf Frames.
- Verzichten Sie auf Formulare zur Navigation, diese werden auf vielen mobilen Browsern entweder gar nicht angezeigt oder sie sind sehr mühsam zu bedienen. Wenn Sie Formulare tatsächlich brauchen, legen Sie diese möglichst groß an und verteilen Sie die Elemente auf mehrere kurze Seiten.
- Verzichten Sie auf Popup-Fenster.
- Setzen Sie eingebettete Medien wie Flash-Filme mit Bedacht ein. Viele Geräte unterstützen diese nicht. Sehen Sie für solche Fälle einen alternativen Zugang zur Information vor.
- Vermeiden Sie komplexe CSS-Layouts – viele mobile Browser haben mit diesen Probleme. Tabellen zur Gestaltung sind sowieso tabu.
Die Mobile Web Initiative (MWI) veröffentlicht umfangreiche Anleitungen für das Gestalten von Websites, die auch mobil genutzt werden sollen. Auf ihrer Website bietet sie neben umfangreichen Informationen auch einen interaktiven Web-Check an, der Ihre Site kostenlos auf Probleme hin prüft, die bei der Nutzung über ein Mobilgerät auftreten können. Seien Sie auf eine lange Liste mit Problemen gefasst – leider ist es ohne Erfahrung nicht leicht, deren Schwere zu beurteilen.
Die MWI kümmert sich auch darum, die Bedienung zu vereinfachen und zu standardisieren. Dazu ist sie in Kontakt mit Geräte- und Software-Herstellen.
Quelle: contentmanager.de (Jens Jacobsen)
Tags: Mobil Webseiten, Mobile Web Initiative, MWI
Urheberrecht
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Design
Ein einzigartiges Webdesign benötigt eine gute Idee, schöpferischen Geist und Kreativität. Daher können Webdesigns auch urheberrechtlich geschützt sein. Doch wer besitzt die Rechte? Der Urheber oder der Auftraggeber? Wer besitzt die Rechte in einem Angestelltenverhältnis? Darf der Urheber sein Webdesign für Werbung in eigener Sache nutzen?
Wer sich geschützter Elemente im Internet bedient, begeht kein Kavaliersdelikt. Ihm blühen strafrechtliche Konsequenzen und der Urheber hat Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Dabei spielt es keine Rolle, ob das gestohlene digitale Gut gewerblich oder privat genutzt wird.
Wer besitzt die Rechte an einem Webdesign?
Grundsätzlich liegen alle Verwertungsrechte beim Urheber. Er darf anderen mittels Lizenzvertrag Nutzungsrechte einräumen. Darin wird geregelt, ob ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte gewährt werden:
Als Urheberrecht wird das Recht des Urhebers an seiner Werkschöpfung bezeichnet. Wirtschaftliche Interessen und die Ideale des Urhebers am Werk werden darin berücksichtigt. Es greift, sobald die persönliche, geistige Arbeit eine angemessene Schöpfungshöhe erreicht hat. Dafür muss sie besonders kreativ sein und die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck bringen. Nur so wird diese Arbeit zum „Werk“.
Die Allianz Deutscher Designer schätzt, dass nur jedes zehnte Webdesign als Werk gilt. Trotzdem können zahlreiche solcher Arbeiten oder einzelne Bausteine durch das Urheberrecht beziehungsweise verwandte Schutzrechte geschützt sein. Dr. Christian Lemke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, erklärt: „Ob ein bestimmtes Design oder Teile davon schutzfähig sind oder nicht, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Es kommt darauf an, ob im Einzelfall eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt.“
Wird eine ausschließliche Lizenz erteilt, ist der Lizenznehmer der einzige, der zur Nutzung des Webdesigns berechtigt ist. Selbst dem Urheber ist das in diesem Fall untersagt.
Werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt, darf der Lizenzgeber auch noch anderen Interessenten dieselben Rechte erteilen, wie dem ersten Lizenznehmer.
Die Lizenzverträge sind für den Webdesigner von entscheidender Bedeutung. Damit bestimmt er die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung seines Produkts. Insbesondere reglementiert er den Zugang zu seinem Webdesign im Internet. In den Lizenzverträgen werden also die Rahmenbedingungen für die Verwertung festgesetzt. Sie sind Verhandlungssache.
Vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann das gesetzliche Recht auf angemessene Vergütung für die Arbeit des Webdesigners. Auch das Recht auf Urheberbenennung ist im Kern unverzichtbar.
Sonderfall Angestelltenverhältnis
Ist der Webdesigner beim Nutzer seiner Arbeit angestellt, liegen die Verwertungsrechte nicht von Vornherein beim Urheber. „In diesem Fall kommt es darauf an, ob das Erstellen von Webdesigns im Arbeitsvertrag geschuldet ist oder nicht“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke, „Gehört es zum vereinbarten Aufgabengebiet des Angestellten, so trifft den Arbeitnehmer die Verpflichtung zur Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte zur zweckentsprechenden Verwendung seiner Leistungen auf seinen Arbeitgeber.“ Es geht also darum, ob das Webdesign dienstlich oder privat erstellt wurde. Nur wenn es privat entwickelt wurde, besitzt der Urheber auch die Verwertungs- und Nutzungsrechte.
Vorsicht bei Eigennutzung und Eigenwerbung
Will ein Webdesigner nach einem Auftrag, Praktikum oder der Beendigung eines Dienstverhältnisses mit seinen Designs Werbung in eigener Sache machen, muss er die seinem Auftrag- oder Arbeitgeber eingeräumten Nutzungsrechte beachten. Wurde für eine bestimmte Arbeit eine ausschließliche Lizenz erteilt oder lag diese aufgrund eines Arbeitsverhältnisses vor, so darf er das Design nicht auf seiner eigenen Homepage als Arbeitsprobe darstellen, obwohl er der Urheber ist. Dr. Lemke rät dazu, sich in so einem Fall mit dem Lizenzinhaber abzusprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Internationale Aufträge
Das Urheberrecht ist von Land zu Land verschieden. Daher ist bei Aufträgen für ausländische Firmen der Territorialitätsgrundsatz zu beachten. Das heißt, für die Frage des Umfangs des Urheberrechtschutzes ist das jeweilige nationale Recht des betreffenden Schutzlandes anzuwenden. „Bei der Gestaltung von Verträgen mit ausländischen Auftraggebern sollte anwaltlicher Rat eingeholt und gegebenenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts vereinbart werden. Ich muss mich unbedingt vor Beginn der Arbeit darüber informieren, welche Lizenzen zu vergeben sind und wie die Nutzungsrechte im betreffenden Land gehandhabt werden“, warnt Rechtsanwalt Dr. Lemke.
Sind die gesetzlichen Bestimmungen geklärt, ist man auch im Ausland vor negativen rechtlichen Überraschungen gefeit. ™
Quelle: drweb.de
Tags: Urheberrecht, WebDesign
Homepage Planung
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Design
1. Internetauftritt
Was möchten Sie den Internetbenutzern zeigen?
Haben Sie genug Zeit und Durchhaltevermögen, um immer wieder Neues auf Ihre Homepage zu bringen?
Denn irgendwann hat der Besucher alles gelesen, wieso sollte er oder sie dann wieder kommen.
2. Internetadresse
Bedenken Sie, dass diese Adresse merkbar sein muss, kein Mensch merkt sich eine elendslange Adresse, die er oder sie auch noch fehlerfrei tippen sollte! Ihre Internetadress ist dann ihre Domain – ihr Herrschaftsgebiet.
Mieten Sie den für Ihr Vorhaben passenden Webspace.
3. Datei- oder Seitennamen
Gewöhnen Sie sich daran diese aussagekräftig zu benennen, spätestens nach drei Monaten wissen Sie selber nicht mehr was sich unter index3 oder brmg.html verbirgt.
Nutzen Sie die Möglichkeit des Bindestriches und schreiben Sie sonst alle Worte klein, auch die Namen von Bildern sind davon betroffen.
Keine Sonder- und keine Leerzeichen im Datei- oder Bildernamen, dies akzeptiert meines Wissens nur Windows.
4. Ordnen Sie
Machen Sie sich einen Plan was wie wo bei ihrer Homepage zusammengehört und geben Sie dies jeweils in einen Ordner, dem Sie wiederum einen aussagekräftigen Namen geben.
Ebenso packen Sie die gesamte Seite, also alle Ordner, die Hauptseite, die heißt meist index.html oder index.php in einen gemeinsamen Ordner, sonst stimmen Ihre Links nicht mehr. Achten Sie bei einem Content Management System darauf, dass es im richtigen Ordner des Webspaces liegt.
5. Bilder
Nur wirklich gute Bilder sind für das Internet geeignet, doch speichern Sie diese so klein wie möglich ab. Auch wenn fast alle einen superschnellen Internetzugang haben, meist ja mehrere Bilder auf einer Seite.
Wenn Sie diese 5 Tipps beim Erstellen ihrer Homepage beachten, sind Sie am richtigen Weg. Technisches Rüstzeug und Fachwissen Tipps finden Sie unter :Website erstellen
Möchten Sie eine eigene Homepage, aber sich sonst um nichts kümmern, dann kontakten Sie mich einfach.
Quelle: webdesign-in.de
WebProjekte
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Design
Klare Ziele definieren
Am Anfang eines Webprojektes müssen Sie sich selbst über Ihre Zielsetzung klar werden. Was wollen Sie mit der neuen Website erreichen? Wie sieht die Design-Linie Ihre Unternehmens aus? Welches Budget wollen oder können Sie investieren? Vergessen Sie dabei nicht die kontinuierliche Pflege nach dem Release der Website. Geben Sie dem Webdesigner alle wichtigen Informationen und Materialien am Anfang der Arbeit. Falls Sie kein Corporate Design für Ihr Unternehmen definiert haben, bringen Sie dem Webdesigner alle vorhandenen Drucksachen Ihres Unternehmens mit oder zeigen Sie ihm Beispiele von gelungenen Gestaltungen bei Partnerunternehmen oder Konkurrenten.
Das A und O ist eine Struktur, die der Nutzer Ihrer Website versteht und möglichst intuitiv bedienen kann. Die Versuchung ist oft groß, die eigene Unternehmensstruktur eins zu eins auf die Website zu übertragen. Vielmehr sollte die Struktur immer aus Kundensicht angelegt werden. Nutzen Sie den unverstellten Blick von außen, den der Web-Profi mitbringt. Er wird mit Ihnen zusammen die Inhalte gewichten und sinnvoll strukturieren. Verbannen Sie offensichtlich unwichtige Themen konsequent aus der Website. Idealerweise bleibt dabei eine Struktur übrig, die aus maximal sieben Hauptpunkten besteht. Dies bildet die Grundlage der späteren Seitennavigation.
Designphase
Als nächstes wird der Webdesigner Ihnen ein oder mehrere Vorschläge des neuen Designs unterbreiten. Wie hart das für Sie persönlich klingen mag: Ihr persönlicher Geschmack ist nicht das wichtigste Entscheidungskriterium. Versuchen Sie sich bei der Beurteilung möglichst in Ihren Kunden – den Nutzer der Website – hinein zu versetzen. Wird er sich wohlfühlen? Wird er Ihr Unternehmen sofort wiedererkennen? Spiegelt es Ihren Qualitätsstandard wider? Im Normalfall sollten Sie den Webdesigner im Vorfeld so genau über Ihre Ziele, die Richtlinien Ihres Corporate Design informiert haben, dass Sie hier keine Überraschung erleben. Falls doch, bitten Sie den Webdesigner um einen neuen Vorschlag. Sagen Sie ihm genau, warum Ihnen der oder die Entwürfe nicht gefallen. Haben Sie aber bitte auch Respekt. das Firmenlogo noch größer zu machen, ist meistens nicht notwendig.
Prototyping
Ist das Design von Ihnen abgesegnet, wird der Webdesigner einen ersten Prototyp der Website ausarbeiten. Dieser Entwurf enthält zumeist Blindtext und Platzhalter-Bilder, zeigt aber schon Umfang und Struktur der Website auf. Hier können Sie das erste Mal testen und eventuelle Schwachstellen, zum Beispiel in der Navigation finden. Besprechen Sie Fehler sofort mit dem Webdesigner und lassen Sie, wenn nötig, Änderungen vornehmen. Korrekturen sind in dieser Phase kostengünstig oder kostenlos möglich. Je später aufwändige Änderungen notwendig sind, umso größer das Kostenrisiko. Ein guter Webdesigner wird Sie jederzeit auf mögliche Verbesserungen aufmerksam machen und Ihnen genau sagen, ob dadurch höhere Kosten entstehen. Halten Sie solche Zusätze zum bestehenden Auftrag in jedem Fall schriftlich fest und lassen Sie gegenzeichnen, auch wenn Sie kostenlos vom Webdesigner ausgeführt werden.
Live-Entwicklung
Moderne Websites basieren heute fast immer auf Content-Management-Systemen (CMS). Der Vorteil ist, dass Struktur-, Inhalts- und Designentwicklung parallel auf dem sogenannten Entwicklungserver stattfinden können. Klären Sie mit dem Webdesigner ab, ob er diesen Service anbietet, Sie sparen eine Menge Zeit. Fehler werden dadurch erkannt und Sie können die Entwicklung live mitverfolgen. Legen Sie die Arbeitsteilung genau fest und lassen Sie sich einen Account auf dem Entwicklungserver einrichten.
Keine Angst vor dem Public Release
Viele Kunden zögern das Freischalten, das sogenannte Public Release, ihrer neuen Internetpräsenz hinaus und feilen wochenlang an Kleinigkeiten herum. Bedenken Sie, eine gute Website ist ohnehin nie fertig. Der Schaden durch eine veraltete oder nicht vorhandene Homepage ist meist größer als eine nagelneue, an der noch ein paar Feinarbeiten zu erledigen sind. Klären Sie das mit dem Web-Profi ab, er muss kurz nach dem Release auch kurzfristig für mögliche Notreparaturen zur Verfügung stehen und sollte dann nicht ausgerechnet im Urlaub sein.
Putzen
Eine Website sollte nicht nur inhaltlich aktuell und gepflegt sein, auch unter der Haube gibt es immer Arbeit. Da müssen Scripte und Shopsysteme angepasst und aktualisiert werden. Gerade veraltete Content-Management-Systeme weisen oft Sicherheitslücken auf, die durch Updates geschlossen werden müssen. Klären Sie, ob diese Arbeiten im Vertrag enthalten sind oder Sie einen gesonderten Service-Vertrag abschließen müssen.
Checkliste auf einen Blick
- Fixieren Sie alle Vereinbarungen mit dem Webdesigner schriftlich – auch Zusatzvereinbarungen bei laufender Arbeit
- Fragen Sie bei unklarem Fachchinesisch nach, viele Begriffe der Branche sind ungenau definiert
- Achten Sie darauf, dass der Webdesigner eine Website gestaltet, die zum Erscheinungsbild Ihres Unternehmens passt
- Behalten Sie immer den Kundennutzen Ihrer Website im Auge
- Lassen Sie sich mögliche Folgekosten (Hostinggebühren, Abrechnungssysteme bei Shops) genau aufschlüsseln
- Legen Sie Wert auf eine offene und klare Kommunikation, am besten per Mail als Dokumentation
- Greifen Sie bei sichtbaren Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig ein
- Definieren Sie die Ziele der Website möglichst genau und realistisch, nutzen Sie die Erfahrung Ihres Webdesigners
- Klären Sie die technischen Anforderungen (CMS, Onlineshop usw.) im Vorfeld genau ab
- Planen Sie frühzeitig, Webentwicklung braucht Zeit
- Vereinbaren Sie eine verbindliche Deadline für den Public Release
- Bestehen Sie nach Abschluss der Arbeiten auf einem schriftlichen Übergabeprotokoll
- Klären Sie bei Serviceverträgen die Responsezeiten – wie schnell muss der Servicepartner reagieren und reparieren ™
Quelle: drweb.de
Tags: WebDesign, WebProjekte
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte…
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Design
Wir können ein Bild schneller erfassen als Text und somit sind Bilder ein hervorragendes Mittel um mit seinen Besuchern zu kommunizieren. Es sehr unangenehm längere Texte am Bildschirm zu lesen und deswegen sind Bilder ein kaum zu ersetzendes Mittel, Internetseiten angenehmer zu machen.
Die Website kann extrem durch gute Bildern aufgewertet werden, ein gutes Bild oder gute Bilder helfen Website auf zu lockern und für den User interessanter zu machen
Bilder sind, richtig eingesetzt, hervorragende Eye-Catcher. Sie bieten die Möglichkeit, die Hierarchie von Designs deutlich zu verbessern und das Auge des Betrachters zu beeinflussen und zu lenken.
Tags: Bilder