Digitales Klassenzimmer mit lebendigen Lernszenarien auf der CeBIT
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
Microsoft präsentiert innovative Lösungen für Schulen
Tafel und Kreide bekommen Verstärkung: Immer mehr Schulen setzen im Unterricht auf intelligente Whiteboards und Computer. Vom 2. bis 6. März zeigt Microsoft auf der CeBIT 2010 in einem modernen Klassenzimmer, welches Potenzial innovative Technologien für Schulen bieten – und wie groß der Bedarf an neuen Anwendungen ist.
In der Schule lernen Kinder und Jugendliche für ihr späteres Leben. Das ist in der Informationsgesellschaft nicht mehr ohne Computer und Internet denkbar. Im Jahr 2014 wird laut einer IDC-Studie in neun von zehn Jobs Computerwissen gefragt sein. Eine moderne Gesellschaft braucht moderne Bildung: Schulunterricht muss Schritt halten mit diesen Entwicklungen. Microsoft zeigt, wie IT im Klassenzimmer das Lernen erleichtert, Austausch, Kreativität und Talente fördert, sowie die Sachkenntnis und Medienkompetenz stärkt.
Unterricht auf der CeBIT: Schüler lernen mit IT
Während der fünf Messetage können sich die Besucher ein Bild machen von den IT-Lösungen für Schulen: Mehr als 500 Schüler verlegen ihren Unterricht ins Microsoft-Klassenzimmer und erarbeiten sich neues Wissen mit IT. Zum Einsatz kommen die multimediale Plattform Live@EDU, Netbooks, Surface-Tische und Multitouch Whiteboards.
Szenario Weltenbummmler
Sechstklässler der Europaschule Berlin bereiten sich mit dem zweisprachigen Projekt “Weltenbummler” auf ihren Schüleraustausch in Spanien vor.
Szenario Medienschützer
Auch sichere Mediennutzung steht auf dem Stundenplan: Kinder der Stufen 5 und 6 beschäftigen sich mit dem Schutz der Privatsphäre und erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit Internet und Messenger.
Szenario Sternenstürmer
Zu “Sternenstürmern” werden Schüler der 7. und 8. Klasse: Sie gehen mit dem “World Wide Telescope” auf Entdeckungstour am Nachthimmel.
Microsoft zeigt auf der CeBIT nicht nur die Möglichkeiten neuer Technologien auf, sondern skizziert auch den Bedarf an IT im Unterricht. Das Unternehmen stellt die Ergebnisse einer Umfrage unter Schülern, Eltern und Lehrern vor und präsentiert ihre Wünsche für modernen Unterricht auf einer überdimensionalen Tag Cloud im Klassenzimmer.
Tags: Digitales Klassenzimmer, Virtuelles Klassenzimmer
CeBIT Forum Learning
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
Zukunft der Schule und das digitale Lernen
Verschiedene Fragen bewegen die Bildungsdebatte – gehen die bestehenden Paradigmen der formalisierten Präsenzveranstaltungen in der Schule konform mit den Informations- und Lernverhalten der “Generation Internet”? Wie müssen die methodisch-didaktischen Konzepte und Organisationsformen der Schule an heutige Verhaltensmuster und Ansprüche der Wissensgesellschaft angepasst werden? Und welche Position nehmen dabei Lerntechnologien, digitale Lernumgebungen und Social Software ein? Diese Fragen sollen in dem interaktiven Panel “Zukunft der Schule und das digitale Lernen” diskutiert werden.
Tags: CeBIT, digitales Lernen, E-Learning
Domainrecht
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
keine Marken, keine Namen von Unternehmen
Der wohl häufigste Fehler ist das Registrieren von fremden Marken und Unternehmensnamen.
Registrieren Sie keinen Domain-Namen, der einer geschützten Marke entspricht, also z.B. bigmac.com oder milka.de. Lassen die Finger auch von Unternehmens-Namen wie karstadt-ag.de, mercerdes.com oder krupp.de.
Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst zufällig “Mercedes Schmidt” oder “Stefan Krupp” heißen sollten. Die Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein.
Problematisch sind auch Wortkombinationen, wie z.B. porsche-fanclub.de, microsoft-hasser.de, i-love-milka.com oder nivea-online.net.
keine Namen von Prominenten
Sie sind ein Fan von Elton John oder Britney Spears? Und unter britneyspears.de soll nun eine Fansite über den Teenie-Star entstehen? Hier ist ebenfalls Zurückhaltung geboten. Auch der private Vor- und Nachname genießt namensrechtlichen Schutz (§ 12 BGB).
Bei Fansites sollte Sie auf jeden Fall mit Ihrem Idol Kontakt aufnehmen, um eine Genehmigung zur Nutzung “seines” Domain-Namens zu erhalten.
Übrigens: Selbst wenn Sie bloß Ihren ungeliebten Nachbarn ärgern wollen und sich seinen Namen als Domain unter den “Nagel reißen”, stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar.
keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
Ähnlich wie Marken und Namen von Unternehmen und Personen sind auch sog. Werktitel geschützt. Gemeint sind damit Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen, TV-Sendungen und Software.
Da es praktisch eine unüberschaubare Anzahl an Werktiteln gibt, sind jedoch nur Titel mit einem hohen Bekanntheitsgrad geschützt. Also solche Titel, bei denen eine ernsthafte Verwechslungsgefahr anzunehmen ist.
Verzichten Sie somit auf bild-zeitung.de, wordperfect.com und starwars-online.net.
keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
Die Rechtsprechung zur Registrierung von Städtenamen durch Privatpersonen ist fast schon legendär. Erinnert sei nur an die Entscheidungen heidelberg.de, celle.de oder badwildbad.com.
Kurz: Registrieren Sie keine Namen von Städten und Gemeinden! Dieses Recht steht ausschließlich den jeweiligen Kommunen selbst zu. Dies gilt übrigens nicht nur für de-Domains, sondern auch für andere Top Level Domains, wie .com, .net, .org oder .at. Also, Finger weg von berlin.com oder hannover.net! Nur unter Namensgleichen und wenn die Gemeinde nicht bekannt ist gilt “first come, first served” (siehe “tschirn.de”).
Nach den Richtlinien des DE-NIC ist auch das Registrieren von KFZ-Kennzeichen unzulässig.
keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
Ebenfalls “gefährlich” sind alle Begriffe, hinter denen der Durchschnittsbürger gemeinhin die Websites von staatlichen Einrichtungen vermutet. Zu nennen sind hier etwa Domains wie zivildienst.de, bundesrechnungshof.de oder landgerichte.de
Also: Auch Vater Staat mischt im Domain-Spiel kräftig mit und geht hart gegen Inhaber von “nach Staat klingenden” Domains vor.
keine Tippfehler-Domains
Seit einiger Zeit greift diese Unsitte auch in Deutschland um sich: Durch sog. Tippfehler-Domains (also z.B. intell.de statt intel.de, spigel.de statt spiegel.de) versuchen dubiose Website-Betreiber als Trittbrettfahrer, die Besucherzahlen auf ihrer Website zu erhöhen.
Verzichten Sie auf solche “Spielchen”. Die Rechtsprechung greift auch hier mittlerweile hart durch und spricht den betroffenen Unternehmen entsprechende Unterlassungsansprüche zu. Des weiteren riskieren Sie im Einzelfall hohe Schadensersatzforderungen.
Also, streichen Sie yehoo.de, microsaft.com und amzon.de wieder von Ihrer Domain-Wunschliste!
Handel nur mit “ungefährlichen” Domains
Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus juristischer Sicht grundsätzlich zulässig, solange dabei nicht Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden. Bieten Sie deshalb nur solche Domain-Namen zum Kauf an, die nicht gegen die Goldenen Domain-Regeln verstoßen.
Blickt man auf die Angebote der diversen Web-Auktionatoren (z.B. eBay, Ricardo) sieht man, wie häufig und eklatant gegen diesen Grundsatz verstoßen wird.
Lange Zeit herrschte bei deutschen Gerichten die (fragwürdige) Ansicht vor, dass der Handel mit Domains grundsätzlich unmoralisch und deshalb zu unterbinden sei. Doch auch in der deutschen Rechtsprechung setzt sich zunehmend die Auffassung durch, dass Domain-Namen ein normales Wirtschaftsgut sind.
Sie können Ihre Domains damit verkaufen, verpachten, versteigern und sogar verpfänden …
Für den Domain-Handel empfehlen wir des weiteren folgende Strategie:
Füllen Sie Ihre Website mit Inhalten, z.B. mit Buchtipps, Links, Werbebannern, Partner-Programmen, etc.
Aus Ihrer Website wird dann ein Unternehmen, welches Sie unproblematisch zum Kauf anbieten dürfen. Der Käufer Ihres Unternehmens erwirbt den Domain-Namen dann als Bestandteil Ihres Unternehmens und niemand wird daran Anstoß nehmen.
Ein entwickelte Website hat zudem den Vorteil, dass dafür im Regelfall ein höherer Preis erzielt werden kann als für den Domain-Namen alleine.
Quelle: domain-recht.de
Tags: Domainrecht
Suchmaschinen und die Technik
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
Cloaking
Ein Problem bei der Optimierung von Seiten für Suchmaschinen ist, dass optimierte Seiten optisch oft nicht sehr anspruchsvoll sind. Ein guter Text sollte Wiederholungen möglichst vermeiden, für ein gutes Ranking kann aber die mehrfache Wiederholung der Stichwörter hilfreich sein. Oder es müssen aus Marketinggründen auf den Webseiten viele zusätzliche Informationen untergebracht werden, die eine Seite inhaltlich überladen und so Suchmaschinenplatzierungen kosten.
Daher setzen Suchmaschinen-Optimierer schon lange eine technische Möglichkeit ein, dem menschlichen Besucher die optisch schön gestaltete Seite zu präsentieren, während der Robot der Suchmaschinen die Seite “zu sehen” bekommt, die für ein gutes Ranking sorgt. Diese als Cloaking bezeichnete Vorgehensweise ist einfach, und auch die Umsetzung fällt nicht allzu schwer. Der Teufel aber steckt im Detail – und in der Gefahr, dass die so optimierte Website aus dem Index der Suchmaschinen gebannt wird.
Wie kann ich aber nun einer Suchmaschine andere Inhalte präsentieren als einem menschlichen Besucher? Der einfachste Weg ist die CGI-Umgebungsvariable HTTP_USER_AGENT abzufragen – darin ist der User-Agent des Clients (Browser oder Robot) gespeichert, der die Seite aufgerufen hat.
Beispiele:
Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 5.0; Windows 95; DigExt)
Mozilla/4.6 [de]C-CCK-MCD QXW03200 (Win98; I)
Scooter/1.0
Slurp/2.0e (slurp@inktomi.com; http://www.inktomisearch.com/)
Die ersten beiden Beispiele zeigen User Agents eines Internet Explorers bzw. eines Netscape Navigators. Die Beispiele drei und vier sind User-Agents von Robots. So kann also eine angeforderte Seite erkennen, welcher Client die Anforderung abgesetzt hat. Für normale Browser liefert der Webserver die “schöne” Seite, für Robots die optimierte.
Dieser Weg ist nicht ganz perfekt – niemand garantiert Ihnen, daß die Suchmaschinen Robots ihren eigenen User-Agent bei der Abfrage der Seiten angeben. Und tatsächlich tarnen sich inzwischen Robots mit Kennungen, wie sie auch von Browsern benutzt werden. Sicherer wird es, wenn Sie zudem noch die IP-Adresse abfragen und vergleichen – allerdings müssen Sie hier immer eine aktuelle Liste von Suchmaschinen-IP-Adressen pflegen. Und auch dann ist noch nicht ganz sicher, dass Sie Suchmaschinen-Robots auch als solche erkennen können, denn um Cloaking aufzuspüren, nutzen Suchmaschinen inzwischen auch IP-Adressen von normalen Einwahlprovidern.
Sollten Sie beim Cloaking erwischt werden, wird Ihre Site komplett von der Suchmaschine, die Sie beim Tricksen erwischt hat, gelöscht werden; als Ausweg bleibt dann oft nur die Nutzung einer neuen Domain. Diese Gefahr steht in keinem Verhältnis zu den geringen Vorteilen, die Cloaking bieten kann; deshalb sollten Sie auf diese Art der “Optimierung” verzichten.
Frames
Mit Frames lassen sich mehrere HTML-Dokumente innerhalb eines Browserfensters darstellen. Frames werden oft benutzt, um das Inhaltsverzeichnis einer Site oder Werbung darzustellen. Zwar sind Frames nicht von Haus aus schlecht für die Suchmaschinen-Optimierung, aber man handelt sich mit ihnen deutlich mehr Probleme ein als wenn man von auf dieses Hilfskonstrukt verzichtet.
Für den Suchmaschineneintrag sind Frames schon lange kein Hinderungsgrund mehr. Alle Suchmaschinen sind in der Lage, die Unterseiten eines Framesets zu erkennen und auch in den Index aufzunehmen. Allerdings beginnen hier bereits die Probleme. Denn Suchmaschinen nehmen, anders als dies oft der Vorstellung der Nutzer entspricht, nicht Webseiten auf, sondern URLs. Im Falle von Frames gibt es nun eine URL, die auf den Frameset verweist und mit dem Inhalt dieser Framesetseite aufgenommen wird. Doch hat ein Frameset gar keinen Inhalt, der aufgenommen werden könnte, sondern nur “Links” auf die Unterseiten. Entsprechend wenig aussagekräftig sehen solche Ergebnisse dann in Suchmaschinen aus.
Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, auch in der Frameset-Datei Inhalte unterzubringen: Dazu bietet sich der title-Tag ebenso an wie der noframes-Tag. Wenn Sie in diesen beiden Bereichen sinnvolle Inhalte angeben, haben Sie bereit eine wesentliche Frames-Klippe umschifft.
Es gibt aber noch eine weitere Falle. Was passiert, wenn eine Unterseite eines Framesets über Suchmaschinen gefunden wird? Dann klickt der Nutzer auf den Treffer in der Ergebnisliste der Suchmaschine und kommt unmittelbar auf die Unterseite – aber ohne Navigations- oder Titelframe. Wenn Sie Pech haben, sieht Ihr Besucher so zwar den Inhalt Ihrer Seite, aber keine Navigationselemente und er weiß nicht, wo er hier gelandet ist. Deshalb müssen Sie unbedingt auf jeder Unterseite eines Framesets Links zur Homepage und, wenn möglich, zu den wichtigsten Rubriken angeben. Denn so kann auch ein verirrter Quereinsteiger Ihre Frame-bestückte Website sinnvoll nutzen.
Für Quereinsteiger erbringt übrigens JavaScript nützliche Dienste. Wenn Sie auf jede HTML-Seite, die innerhalb eines Framesets dargestellt werden soll, das folgende kleine Script stellen, so wird beim Aufruf der Unterseite das Frameset nachgeladen:
Da aber nicht alle Nutzer in ihren Browsern JavaScript einschalten, sollten Sie trotz dieses Scripts meinen obigen Rat mit den wichtigsten Links auf jeder Unterseite beherzigen.
JavaScript-Weiterleitungen
Um den Inhalt dieses Artikels besser verstehen zu können, sollten Sie bereits grundlegende Kenntisse über HTTP-Weiterleitungen und JavaScript besitzen.
Der Einsatz von JavaScript zur Darstellung von Inhalten auf einer Webseite führt dazu, dass diese Inhalte für Suchmaschinen unsichtbar bleiben. In den meisten Fällen ist das nicht erwünscht, denn Suchmaschinen sollen ja möglichst viele Informationen aufnehmen, damit die zu optimierende Website gut gefunden wird.
Es gibt allerdings auch Einsatzzwecke, für die man die JavaScript-Blindheit der Suchmaschinen gezielt ausnutzt. Dies gilt vor allem beim Einsatz von Weiterleitungen auf speziell für Suchmaschinen optimierten Webseiten, den sogenannten Doorway-Pages. Eine Suchmaschine erkennt in einem solchen Fall die Weiterleitung nicht und nimmt den Inhalt der Doorway-Page auf; ein üblicher Browser (mit aktiviertem JavaScript) bemerkt die Weiterleitung und führt sie aus – und den menschlichen Betrachter sofort weiter auf die beworbene Webseite.
Realisierung einer JavaScript-Weiterleitung
JavaScript-Weiterleitungen können auf verschiedene Arten ausgeführt werden:
- location.href = ‘/neue-seite.htm’;
Mit dieser Vorgehensweise wird dem Objekt location.href ein neuer Inhalt, im obigen Beispiel ‘/neue-seite.htm’ zugewiesen. Diese Zuweisung führt dazu, dass der Browser diese neue Adresse lädt und darstellt. - location.replace(‘/neue-seite.htm’);
Weist den Browser an, die aktuelle Seite durch die angegebene neue Adresse zu ersetzen. Der wesentliche Unterschied zur obigen Methode ist, dass die URL der Adresse, auf der sich diese Weiterleitung befindet, dabei aus der Browser-History gelöscht wird. Damit funktioniert der Zurück-Knopf im Browser wie bei einem normalen Link.
An dieser Stelle sei ein wichtiger Hinweis angebracht: Suchmaschinen versuchen zunehmend JavaScript-Weiterleitungen zu erkennen. Sie sollten also diese Weiterleitungen auf keinen Fall für unsaubere Zwecke, sprich für Spamming, einsetzen.
robots.txt
Nicht immer sollen alle Bereiche einer Website von Suchmaschinen durchsucht werden können. Verzeichnisse mit Logfiles oder anderen halb-geheimen Dateien sollten nicht unbedingt in den Datenbanken der Suchmaschinen auftauchen. Um dies gewährleisten zu können, wurde der Robots Exclusion Standard vereinbart, an den sich die meisten Robots auch halten. Im übrigen wird er auch von vielen der “hausgemachten” Crawler beachtet, da die üblichen Libraries (etwa die Perl LWP Bibliothek), mit denen Robots sehr einfach zu schreiben sind, diesen Standard von sich aus berücksichtigen.
Entsprechend dem Robots Exclusion Standard liest ein Robot beim Besuch einer neuen Website (genauer: eines neuen Hosts) zunächst die Datei robots.txt im obersten Verzeichnis Ihres Webservers ein: http://www.ihredomain.de/robots.txt
Diese Datei ist eine einfache Textdatei, die zeilenweise aufgebaut ist. Hier sehen Sie ein
Beispiel:
# /robots.txt file for http://webcrawler.com/
# mail webmaster@webcrawler.com for constructive criticism
User-agent: webcrawler
Disallow:
User-agent: lycra
User-agent: omega
Disallow: /
User-agent: *
Disallow: /tmp
Disallow: /logs
Die Zeilen mit einem # am Beginn stellen Kommentare dar. Mit User-Agent sprechen Sie bestimmte Robots mit Ihrem Namen an. Es reicht dabei aus, einen Teilstring des tatsächlichen User-Agents des gewünschten Robots anzugeben; Groß/Kleinschreibung wird nicht berücksichtigt. Es können ein oder mehrere User-Agent-Einträge untereinander stehen.
Mit dem folgenden Disallow wird diesem Robot mitgeteilt, welche Bereiche tabu sind. Dabei werden alle URLs auf diesem Server ausgeschlossen, die mit den hinter Disallow angegebenen Zeichen beginnen. Im obigen Beispiel ist für den Robot webcrawler nichts verboten, also kann er die ganze Site indexieren. Für die Robots lycra und omega hingegen sind alle URLs gesperrt, die mit “/” beginnen – also die komplette Site. Der User-Agent * schließlich spricht alle bisher noch nicht genannten Robots an und verbietet diesen die Ordner /tmp und /logs mit allen Unterordnern. Eine Notierung der Art /tmp/* ist übrigens nicht zulässig. Eine Disallow-Angabe gilt immer für den zuletzt angegebenen User-Agent.
Wollen Sie allen Robots den Zugang zu Ihrer kompletten Site gewähren, so benötigen Sie keine robots.txt-Datei. Allerdings führt dies bei jedem Robot-Besuch zu einem 404-Fehler in Ihren Logfiles. Wenn Sie das stört, stellen Sie einfach eine leere robots.txt Datei auf Ihren Webserver.
Bitte beachten Sie, dass der Robots Exclusion Standard lediglich eine unverbindliche Empfehlung ist. Ein Robot muss sich nicht unbedingt daran halten. Die robots.txt-Datei bietet keinerlei Schutz für geheime Daten! Sie sollten also nicht auf die Idee kommen, eine Datei mit Passwörtern auf Ihren Webserver zu legen und das entsprechende Verzeichnis per robots.txt zu “schützen”.
Scriptsprachen (ASP, PHP, JSP) und Suchmaschinen
Anders als bei Javascript wird bei dynamischen Seiten mit ASP, PHP, JavaServlets, JSP oder ServerSideIncludes (SSI) der Programmcode vom Webserver ausgeführt – der Client, egal ob Browser oder Suchmaschinen-Robot, erhält gewöhnlichen HTML-Code ohne Programmanweisungen zurückgeliefert.
Während manche Suchmaschinen in den Anfangstagen des Web – wir sprechen also von den neunziger Jahren – nur Seiten aufnahmen, die auf .htm oder .html endeten, ist die Endung heute bei allen wichtigen Suchmaschinen bedeutungslos. Nun gut, Sie sollten Ihren HTML-Seiten nicht unbedingt Endungen geben, die typischerweise für Bilder (.jpg, .gif oder .png) oder ausführbare Dateien (.exe) verwendet werden; aber an Dateinamen, die auf .php oder .aspx enden, stößt sich heute keine wichtige Suchmaschine mehr.
Schwieriger aber wird es, wenn man wirklich dynamische Seiten einsetzen will – Seiten also, die ihre Inhalte aus einer Datenbank extrahieren. Denn Suchmaschinen sind oftmals recht zurückhaltend, wenn es darum geht URLs mit einem Fragezeichen aufzunehmen.
Die Angst ist verständlich, man stelle sich nur folgendes Szenario vor: Der Robot einer Suchmaschine findet einen Link, der auf eine Suchmaschine verweist und dort eine Suche auslöst. (ein fiktives Beispiel:
http://www.suchmaschine.com/search.cgi?search=computer) Würde der Robot diesem Link folgen, kommt er auf die erste Ergebnisseite der Suchmaschine und liest diese Datenbank-generierte Seite ein. Auf dieser Seite finden sich dann wiederum Links zu den nächsten zehn Ergebnisse, die er wiederum verfolgen würde. Auf diese Weise würde der Robot zigtausende Seiten der Datenbank auslesen, ein Vorgehen, das offensichtlich wenig Sinn ergibt.
PHP und Co. übergangen
Es gibt aber Websites, deren kompletter Inhalt in einer Datenbank abgelegt ist. Man denke nur an ein Online-Magazin, das alle Artikel in einer Datenbank speichert und keine statischen Seiten hat. Online-Shops und Blogs sind weitere Beispiele für Websites, die meistens aus einer Datenbank gespeist werden.
Der Königsweg, um solche Seiten problemlos in die Suchmaschinen zu bekommen, ist relativ einfach: Überlegen Sie sich ein statisches Adressformat, das keine Fragezeichen enthält, sondern die hinter dem Fragezeichen übergebenen Parameter im Dateinamen “versteckt”. Sollte also die Adresse Ihrer Website in etwa so lauten: /show.php?id=1234&cat=3, dann könnte ein mögliches statisches Adressformat diese Form haben: /artikel_1234_3.htm.
Noch haben Sie nichts gewonnen, denn es ist nur selten sinnvoll, für alle möglichen Werte von id und cat die entsprechenden Dateien tatsächlich auf dem Webserver abzulegen. Denn bei jeder Änderung an einem Artikel in der Datenbank müssten Sie dafür sorgen, dass die statischen Dateien ebenfalls aktualisiert werden. Wenn Sie aber das Modul mod_rewrite benutzen, nimmt Ihnen der Webserver (zumindest, falls Sie Apache benutzen) die ganze Arbeit ab. Wie das geht, ist im verlinkten Lexikon-Artikel erklärt.
Nun müssen Sie nur noch dafür sorgen, dass alle Links auf die neue Version der Art artikel_123_3.htm verweisen und das lästige Fragezeichen-Problem ist für Sie gelöst.
Weiterleitung per Meta-Refresh-Tag
Weiterleitungen werden üblicherweise per HTTP gesteuert. Da aber der Autor einer Webseite nicht immer Zugriff auf die Serverkonfiguration hat, gibt es eine HTML-Anweisung, die trotzdem eine Weiterleitung möglich macht.
Der Code für diesen sogenannten Meta-Refresh-Tag sieht so aus und ist im -Bereich der HTML-Seite anzugeben:
Die Zahl vor dem Strichpunkt gibt an, wie viele Sekunden der Browser nach dem Laden einer Seite warten soll, bis er die neue URL lädt, bis er also die Weiterleitung ausführt. Diese Art der Weiterleitung wird von Suchmaschinen heute problemlos erkannt. Eine Seite, auf der eine solche Weiterleitung angegeben ist, wird nur dann aufgenommen, wenn die Wartezeit bei mindestens fünf bis zehn Sekunden liegt.
Falls Sie Zugriff auf die Webserverkonfiguration haben, sollten Sie statt des Meta-Refresh-Tags eine “richtige” HTTP-Weiterleitung einsetzen. Diese erfüllen den gleichen Zweck und entsprechen der HTTP-Definition.
Weiterleitungen
Weiterleitungen sind eine praktische Einrichtung, etwa wenn sich die Struktur einer Website ändert und so neue Ordner- und/oder Dateinamen fällig werden. Wobei sich ändernde URLs recht nervig sein können – und weder Ihre Nutzer noch Suchmaschinen wirklich erfreuen.
Der Web-”Erfinder” Tim Berners-Lee hat diese Thematik bereits 1998 in einem wunderschönen Artikel mit dem noch schöneren Titel Cool URIs don’t change dargelegt. Theoretisch, so sagt Berners-Lee, gibt es keinen Grund, dass sich die URLs eines Dokuments ändern muss. Denn der Eigentümer einer Domain kann unterhalb seiner Domain den Namensraum (also die Order- und Dateinamen) beliebig festlegen und nutzen. Typische Gründe, die für einen URL-Wechsel angegeben werden, sind fast immer Gründe, die Berners-Lee zufolge leicht umgangen werden können. Oder hätten vermieden werden können, wenn der Webmaster zu Beginn etwas Verstand in die Struktur seiner URLs gesteckt hätte. (siehe auch: URI vs. URL.)
Da Sie hier immer noch lesen, gehören Sie wohl zur Mehrheit der Webmaster, die hin und wieder uncoole URLs verwenden und um Weiterleitungen nicht rumkommen. (Oder Sie möchten Weiterleitungen zum Zwecke der Suchmaschinen-Optimierung einsetzen, dann sind Sie hier natürlich auch richtig.)
Es gibt prinzipiell zwei Arten von Weiterleitungen:
- HTTP-Weiterleitungen
Das sind Weiterleitungen, die im HTTP-Protokoll definiert wurden und somit von jedem HTTP-Client (egal ob ein moderner Browser oder ein Suchmaschinen-Robot) verstanden werden. Diese Art von Weiterleitungen werden manchmal auch Server-Weiterleitungen genannt, da sie durch einen Header in der Antwort des Webservers gesteuert werden. - Client-Weiterleitungen
Diese Art der Weiterleitung funktioniert nur, wenn der Client in der Lage ist, die Weiterleitungsanweisung zu interpretieren. Da es sich dabei nicht um eine Eigenschaft handelt, die im HTTP-Protokoll definiert wurde, führen auch nicht alle Clients diese Weiterleitung aus. So fallen etwa JavaScript-Weiterleitungen in diese Kategorie; solche Weiterleitungen führt ein Client nur dann aus, wenn er JavaScript interpretieren kann – und wenn die JavaScript-Funktionalität auch eingeschaltet ist.
HTTP-Weiterleitungen richtig einsetzen
An dieser Stelle soll der Blick auf HTTP-Weiterleitungen gerichtet werden. Zu den beiden wichtigsten Arten der Client-Weiterleitung sei auf die entsprechenden Artikel verwiesen: JavaScript-Weiterleitungen und Weiterleitung per Meta-Refresh-Tag.
Wenn Sie also Weiterleitungen zu sinnvollen Zwecken, etwa nach einem Website-Relaunch, einsetzen möchten, so sind HTTP-Weiterleitungen der korrekte Weg. Da diese Weiterleitungen von jedem HTTP-fähigen Client erkannt werden, sind natürlich auch Suchmaschinen-Crawler in der Lage, solche Weiterleitungen zu erkennen. Haben Sie also die Pfade in Ihrer Website neu organisiert, so sollten Sie von den alten Adressen, die in vielen Suchmaschinen noch verzeichnet sind und manchmal auch von fremden Websites verlinkt sind, eine Weiterleitung auf die neue, nun korrekte Adresse setzen. Das hilft Ihnen, keine Nutzer zu verlieren und signalisiert gleichzeitig den Suchmaschinen, dass sich die URL der Webseite geändert hat. Damit wird in den meisten Fällen die neue Adresse nicht nur schneller aufgenommen, sondern Suchmaschinen berücksichtigen auch die Links, die auf die alte URL zeigen, für die Bewertung der neuen Adresse.
301 oder 302
Allerdings kommt es hier auf ein kleines Detail an. Es gibt zwei verschiedene Arten der HTTP-Weiterleitung, die sich im übergebenen Statuscode unterscheiden. Während der Code 301 für Moved Permanently steht, bedeutet 302 Moved Temporarily. 301 signalisert also dem Client, dass die angeforderte URL veraltet ist und künftig immer die neue angefordert werden soll; 302 hingegen heißt, dass die alte URL durchaus weiterhin gültig ist und nur derzeit die gewünschte Webseite unter einer anderen Adresse aufgefunden werden kann.
Während für einen menschlichen Nutzer diese Unterscheidung nicht so bedeutend ist, kann sie für die Auffindbarkeit einer Website in Suchmaschinen entscheidend sein. Denn Suchmaschinen nutzen diesen Statuscode um zu ermitteln, ob die weiterleitende URL im Datenbestand verbleiben soll oder dort gelöscht wird. Ein Code 302 sagt nun der Suchmaschine: “Lass’ die Adresse bitte in deiner Datenbank, denn sie wird irgendwann wieder benutzt werden.” Das führt nun aber dazu, dass die Suchmaschine die alte und die neue Adresse parallel weiterführt – und somit zwei URLs mit demselben Inhalt enthält. Diese Art der Spiegelung, im Fachjargon duplicate content genannt, kann sogar zum Ausschluss aus dem Google-Index führen. Sie sollten deshalb bei Änderungen an Ihrer Website, die Weiterleitungen erfordern, diese Weiterleitungen mit dem Statuscode 301 ausführen.
Wie aber lassen sich Weiterleitungen einfach realisieren? Das hängt in erster Linie vom eingesetzten Webserver und dessen Konfiguration ab. Wenn Sie einen Apache in der üblichen Konfiguration nutzen, und die Marktanteile besagen, dass Sie das mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit tun, lässt sich eine Weiterleitung am einfachsten über eine .htaccess-Datei erledigen. Diese Dateien ermöglichen Konfigurationseinstellungen für einzelne Domains oder gar nur einzelne Unterordner vorzunehmen und können sehr einfach für Weiterleitungen eingesetzt werden. Hier sehen Sie ein Beispiel:
Redirect 301 /aktuelles/ http://www.suchmaschinentricks.de/aktuelles/news/
Wichtig ist, dass das Weiterleitungsziel als absolute URL mit führendem http:// anzugeben ist. Viele Clients akzeptieren zwar auch eine relative URL als Zielangabe, allerdings entspricht dies nicht der HTTP-Definition.
Wenn Sie Ihre Weiterleitung auf diese Art ausführen, sollte Google schnell bemerken, dass Sie Ihre Website umgebaut haben und die neuen Adressen in seine Datenbank aufnehmen.
Quelle: suchmaschinentricks.de
Tags: Cloaking, SEM, SEO, Suchmaschine
Virales Marketing
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
ist für viele Werber immer noch ein nebulöses Thema: Kaum jemand weiß, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Welches Instrumentarium bietet virale Werbung? Mit welchen konkreten Maßnahmen können Unternehmen von ihr profitieren? Eine Gebrauchsanweisung für Markenverantwortliche.
Die amerikanische Psychologin und Buchautorin Cooper Lawrence dachte sich vermutlich nichts dabei, als sie in einem Fernsehinterview das Computerspiel Mass-Effect wegen angeblicher Darstellung sexueller Handlungen als jugendgefährdend diskreditierte. Kaum wurde die Sendung ausgestrahlt, hagelte es im Internet jedoch verheerende Bewertungen für ihr neues Selbsthilfebuch.
Die Spielergemeinde, durch Foren und Blogs perfekt vernetzt, hatte ihr Buch nach dem Interview binnen weniger Stunden 400 mal mit der geringstmöglichen Punktzahl bei Amazon Chart zeigen bewertet. Cooper gab daraufhin zu, dass sie Mass-Effect nie gespielt hatte. Sie musste ihr falsches Urteil reumütig zurücknehmen und sich öffentlich entschuldigen.
Was hat diese Geschichte mit viraler Werbung zu tun?
Sie zeigt, dass das Web ein wunderbares Instrument für Kommunikation ist. Für all jene, die begriffen haben, dass Kommunikation im Internet nicht mehr wie in der Markenwerbung funktioniert – vom Unternehmen zur Zielgruppe – sondern wechselseitig: Das Volk kommuniziert zurück.
Und das nicht auf den vorgefertigten Coupons von Sie-haben-jetzt-schon-gewonnen-Dialogreklame, sondern frei, mündig und kritisch. Wer das verstanden hat, wer bereit ist, die Menschen zu unterhalten, zu fordern und ihre ehrliche Meinung zu ertragen, ist bereit für virale Werbung und die zehn am ehesten Erfolg versprechenden Ansätze.
1. Geben Sie ein Rätsel auf
Welches Ereignis würde Presse und Blogs in den Bann ziehen? Laden Sie die Nation zu einer großen Schnitzeljagd ein. Hier darf der Bezug zur Marke nicht eindeutig sein, denn Blogs und Presse lassen sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der Werbung machen. Ein gelungenes Beispiel ist die zweieinhalb Meter große Plastikfigur, die im August 2007 im Holländischen Zandvoort an den Strand gespült wurde. Sofort tauchten “Augenzeugenvideos” im Internet auf.
Ohne weitere Hinweise begannen internationale Presse und Blogger mit der Recherche und fanden heraus, dass die Figur mit dem 70. Geburtstag von Lego zu tun haben muss. Eine normale Pressemitteilung zu diesem Jubiläum hätte es niemals zu weltweiter Berichterstattung gebracht.
Oder Sie hängen einen Porsche Chart zeigen an einen Kran und lassen die Menschen erst einmal rätseln. Und dann per SMS abstimmen, ob er verlost oder fallen gelassen werden soll. Die Aktion der Berliner Agentur Aimaq Rapp Stolle für den SMS Dienstleister Yoc war das Kernstück einer Idee, die von Plakat und Radiowerbung unterstützt wurde. Yoc gewann übrigens 100.000 registrierte User in einer Woche, und der Porsche wurde fallen gelassen.
Das Beispiel zeigt: Viele virale Aktionen brauchen klassische Unterstützung, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Ein Paukenschlag allein ist schnell verhallt. Erst wenn Sie der viralen Idee begleitende Instrumente an die Seite stellen, wird eine nachhaltige, konzertierte Aktion daraus. Nicht umsonst hat Procter & Gamble Chart zeigen eine Million Dollar investiert, um auf zwei Webseiten imaginärer Institutionen über männliche Menstruation zu referieren und darüber hinaus gefälschte aber amüsante Dokumentationen und Videos zu verbreiten, um ihr Menstruationsmedikament Therma Care ins Gespräch zu bringen. Die klassische Unterstützung ist bei der Million nicht einmal mit eingerechnet.
2. Teil: Lernen Sie Trittbrettfahren
Ganz gleich, welchen der folgenden viralen Wege Sie beschreiten: Sie brauchen Foren und Communities als Multiplikator. Wenn Sie hier mit selbst eingestellten Kommentaren oder Bewertungen nachhelfen wollen, tun Sie es sehr zurückhaltend, denn auch hier gilt: Offensichtlich befangene, zu positive Äußerungen und platte Werbung gehen nach hinten los. Am konsequentesten ist es, Sie beauftragen eine Seeding-Agentur damit, ihre virale Werbung an zahlreiche Blogger zu senden, Links und Kommentare in Foren zu hinterlassen und auf passende Websites zu stellen.
Überlegen Sie, welches das thematisch richtige Umfeld für Ihr Angebot ist. Für die Fernsehserie Stromberg etwa, die in einer fiktiven Versicherungsgesellschaft spielt, wurden reale Profile der Mitarbeiter beim Businessportal Xing eingestellt. Stromberg bei Xing – das sprach sich schnell herum und generierte Zehntausende neuer Interessenten für die Serie.
Nutzen Sie ein bestehendes Ereignis für Ihre Zwecke. Die Kunst dabei ist, als Störenfried, der Sie zwangsläufig sein werden, Sympathien zu gewinnen. Unmöglich? Erinnern Sie sich an die Weihnachtsmänner der Telekom-Fernsehwerbung vor einigen Jahren. Die tauchten plötzlich auch im Publikum großer Tennisturniere auf. Raten Sie mal, auf wen sich die Kameras in den Ballpausen richteten. Virale Werbung muss sich keineswegs auf das Internet beschränken.
Ein aktuelleres Beispiel: Zum Verkaufsstart des iPhones in Soho stellte die New Yorker Agentur Anomaly einen Mitarbeiter mit Schild in die Traube der Wartenden. Aufschrift: “Keep a child alive”. Als der Schildträger sein iPhone bekam, sendete er damit alle vier Stunden aktuelle Bilder und Videos von den Menschenmengen vor und in dem Laden an Presse und Blogger. Die berichteten gern – auch über die Stiftung “Keep a child alive” für Aids-infizierte Kinder. Zu guter Letzt wurde sein iPhone für über 100.000 Euro Spendengeld versteigert und diverse prominente Unterstützer gewonnen.
3. Bringen Sie die Menschen zum Spielen
Entwickeln Sie ein Onlinespiel, das so simpel ist, dass man es nach wenigen Sekunden begriffen hat – aber so amüsant, dass der Spieler es mit Freunden teilen will. Stellen Sie dieses Spiel auf eine eigene URL, deren Name keine Hinweise auf Ihr Unternehmen gibt. Die eigentliche Herausforderung dabei: Ihre Marke muss sich mit ihren Inhalten dezent im Hintergrund halten, denn die Internetgemeinde wittert offensichtliche Reklame. Aufdringliche Marken werden im besten Fall mit Ignoranz, meist aber mit Verrissen in Blogs und Foren bestraft. Reines Mäzenatentum indes nützt den Spielern, nicht aber ihrem Unternehmen. Idealerweise hat das Spiel eine größere Relevanz für ihre Marke als es das Abschießen von Moorhühnern für Johnny Walker hatte.
Das Modeunternehmen Victoria’s Secret demonstrierte, wie Relevanz und Unterhaltung Hand in Hand gehen und präsentierte eine neue Unterwäschekollektion mit einem Strip-Poker-Spiel. Und zwar auch jenen Menschen, die sich bislang nicht in Dessousboutiquen herumtrieben.
Sie benötigen also nicht zwingend viel Geld aber viel Bereitschaft, vermeintlichen Unsinn zuzulassen. Oder was hätten Sie gesagt, wenn Ihre Agentur Ihnen zu Ostern einen Bastelbogen für eine Osterkatze vorgeschlagen hätte? Diese einfache Bauanleitung einer Pappmaske für Fotospass.com bezog ihren Charme aus der gezielt billigen Machart und dem geradezu anarchistischen Humor. Und bescherte der Webseite bis Ostermontag 130.000 Besucher, um im zweiten Jahr mit 230.000 Besuchern noch mal kräftig zuzulegen. Dabei wurde der Link gerade mal an 200 E-Mail-Adressen versendet. Viel Spaß für wenig Geld funktioniert also nur, wenn Ihr Unternehmen sich traut, allzu rationale Bewertungsmaßstäbe außen vor zu lassen.
4. Gehen Sie auf die Straße
Viele denken bei viraler Werbung nur ans Internet. Viral ist aber alles, was die Menschen weitergeben. Also alles, was außergewöhnlich ist. Die Kernfrage lautet: Wie können Sie die Menschen auf der Straße mit etwas konfrontieren, das im Zusammenhang mit Ihrem Angebot steht?
Wir empfahlen einem Kunden, leere Bauschuttcontainer aufzustellen. Mit Schildern, die auffordern, daheim mal kräftig auszumisten um Platz zu schaffen für neue Möbel. Unterstützt wurde die Aktion von E-Mails zum Weiterleiten, die die Standorte der Container verrieten.
Legendär ist eine Guerilla-Aktion, die Nike vor einigen Jahren vor einem Länderspiel der Nationalmannschaft veranstaltet hat: Über Nacht wurden die orangefarbenen Ampelphasen in Amsterdam mit dem Nike-Logo beklebt, sodass Autofahrer zwischen Rot und Grün unweigerlich an die von Nike gesponserte Nationalelf dachten. Klar, dass darüber in der Presse und am Arbeitsplatz gesprochen wurde.
Klar ist aber auch: Die meisten Guerilla-Aktionen mit Viraleffekt im öffentlichen Raum sind bestenfalls halblegal. Fragen Sie Ihre Rechtsabteilung, und Sie können jede Idee beerdigen, die den gewohnten Rahmen verlässt.
Es sei denn, Sie kalkulieren ein zu erwartendes Bußgeld ein und stellen fest, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung immer noch aufgeht. Von mir haben Sie den Tipp aber nicht.
5. Versteigern Sie sich
Kuriose Auktionen bei Ebay Chart zeigen haben es nicht nur zu einer eigenen Website gebracht, sondern erreichen auch zahllose Neugierige. So wie die sechs Mädchen, die eine Kiste Bier versteigert haben – und dazu sich selbst als Partygäste. Mit diesem privaten Spaß haben sie es zu 25.000 Euro Erlös, einem Auftritt im ZDF und Hunderttausenden Kontakten gebracht.
Stellen Sie sich also die Frage, wie Sie Ihr Angebot verändern oder ergänzen können, um eine kuriose Versteigerung zu initiieren. Die Lösung liegt nicht immer so nah wie bei der Bahn: “Ersteigern Sie einen ICE”, forderte der Konzern vor einiger Zeit auf. Auch wenn selbstverständlich niemand einen Zug mit nach Hause nehmen durfte: Das Angebot, den ICE für einen Tag auf einer selbst festzulegenden Route durch Deutschland zu nutzen, erreichte über Ebay ein Millionenpublikum.
6. Drehen Sie ein Viral Video (aber ein richtiges)
Zum Thema Viral Video höre ich von Markenverantwortlichen immer wieder: “Das kann man doch ganz billig mit einer Digicam drehen”. Und: “Von dem Werbespot machen wir eine frechere Schnittversion als Viral.” Schön wär’s. Selbst Filme, die billig aussehen, wie das Obi-Viral “Hammerjongleur”, haben meist ein mehrfach fünfstelliges Budget und mehr gekostet, unter anderem für professionelle Schauspieler und Tricks.
Was die freche Schnittversion betrifft, so sind dies Werbespots, die Marketingabteilungen für mutig halten – eine Einschätzung, mit der sie allerdings häufig allein dastehen. Was im Kontext des Werbefernsehens kühn erscheinen mag, ist gewöhnlich Meilen davon entfernt, sich gegen geschätzte 60.000 neue Videos durchsetzen zu können, die täglich bei YouTube eingestellt werden. Bei aller notwendiger Relevanz für Ihr Angebot: Entwickeln Sie einen Film, bei dem Ihr Vorstand Herzrasen bekommt.
Jean-Remy von Matt soll einmal gesagt haben, eine Kampagne, die nicht mindestens fünf Beschwerdebriefe einbringt, tauge nichts. Multiplizieren Sie das bei einem Viral mit Zehntausend. Das müssen Sie aushalten, denn ein Viral Video ohne kontroverse Diskussion funktioniert nicht.
Beispiele für gute Filme, die nicht um ihrer selbst Willen laut sind und sich viral verbreitet haben: Der “Selbstmordattentäter” für den VW Polo, oder die Dame mit den Spritzern im Gesicht für die Jobbervermittlungsseite Machdudas.de.
7. Lernen Sie, zu bloggen
So viel vorweg: Im World Wide Web existieren bereits ausreichend viele Menschen, die die Welt mit ihrer mehr oder minder qualifizierten Meinung bereichern. Wenn Sie trotzdem ein ungebremstes Sendungsbedürfnis verspüren, sind die Möglichkeiten, virale Werbung mit einem geschriebenen Blog, einem Audio- oder Videoblog zu betreiben, folgende:
- Sie können in einem Corporate Blog informieren oder unterhalten. Als Absender steht offenkundig Ihr Unternehmen. Die wesentliche Frage, die Sie sich dabei beantworten müssen: Mit welchem Angebot kann ich die Menschen angenehm überraschen? Natürlich könnten Sie als Versicherungsunternehmen munter losbloggen über die Notwendigkeit von Lebens- und Unfallversicherungen. Sie können es allerdings genauso gut sein lassen, denn viral wird so ein Angebot nie werden. Dann schon lieber Anekdoten von den skurrilsten Briefen der Versicherungsnehmer.
- Sie könnten getarnt als Privatperson bloggen und Ihr Angebot dezent pushen: Die vielleicht beste Methode, Ihren eigenen Stuhl anzusägen. Denn selbst wenn es Ihnen mit viel Mühe gelingen sollte, sich ein relevantes Publikum zu erarbeiten: Sobald die Szene auch nur die Spur von werblicher Absicht wittert, werden Sie entlarvt und geächtet. Eine schmerzliche Erfahrung, die bereits renommierte Firmen machen mussten: Calvin Klein hat die Netzgemeinde (und schließlich die Presse) gegen sich aufgebracht, indem die Firma in Blogs mit einer Handvoll erfundener Charaktere allzu auffällig über ihren Lieblingsduft von Calvin Klein berichtete.
- Machen Sie es wie Horst. Die vermutlich einzige Chance, mit einem verdeckten Blog Sympathien zu gewinnen, ist der Weg, den VW mit seinem schon als Klassiker der viralen Werbung zu bezeichnenden Blog von Horst Schlämmer gegangen ist:
Die Videobeiträge des vermeintlichen Fahrschülers Horst Schlämmer alias Hape Kerkeling waren so amüsant, dass sich auch nach seinem Bekenntnis, für VW zu arbeiten kein Groll hegte. Schließlich wurde die Marke VW hier nicht werblich gepriesen, sondern war homogener Bestandteil der Geschichte und damit Mittel zum Zweck.
“Hat VW damit auch nur ein Auto zusätzlich verkauft?”, wird Ihr Vertrieb möglicherweise fragen. “Nein”, werden Sie antworten, “aber VW hat sich gegenüber Millionen Interessierten als moderne Marke dargestellt, die versteht was die Menschen wollen.”
8. Machen Sie Fernsehen, aber im Internet
Die Trennung zwischen Fernsehen und Internet verwischt ohnehin immer mehr. Was liegt also näher, als online etwas anzubieten, das im Fernsehen erfolgreich ist? Ford UK hat gerade eine Internet-Soap begonnen. Thema: Eine Frau hat erfahren, dass sie mittels Samenspende gezeugt worden ist. In jeder Folge sucht sie einen ihrer zahlreichen Halbgeschwister, wofür sie ihren Ford Chart zeigen nutzt. Darüber hinaus begnügt man sich mit dem Hinweis im Abspann “Powered by Ford”. Mercedes stellt regelmäßig aufwendig produzierte Kurzfilme ins Netz, in denen die Modelle ebenfalls eher Mittel zum Zweck sind als Mittelpunkt. Dabei sollten Sie sich fragen, in welchem Fernsehformat Ihr Angebot homogener Bestandteil sein könnte. Lassen Sie Ihre Agentur ein paar Szenarios entwickeln.
9. Lassen Sie sich verlinken
Der letzte Schrei im Onlinemarketing ist eigentlich eher eine Maßnahme zur Suchmaschinenoptimierung: Linkbaiting. Darunter versteht man Maßnahmen, die die Betreiber anderer Websites dazu veranlassen, kostenlos auf Ihre Seite zu verlinken.
Thomas Promny, der Gründer des Onlinehandelshauses Gimahhot, empfiehlt, einen kopierbaren HTML-Code samt Hinweis “Sie dürfen diese Seite gern verlinken” auf der Website zu platzieren. Da es jedoch Linkbaiting heißt und nicht Linkbuying, müssen Sie schon etwas Erstrebenswertes anbieten. Das können außergewöhnlich interessante Inhalte sein (Nein, die letzte Pressemeldung über die erneute Geschmacksoptimierung Ihrer Cornflakes ist kein außergewöhnlich interessanter Inhalt!). Wenn Sie die nicht haben, versuchen Sie es mal mit einer sozialen Aktion.
10. Verschenken Sie etwas
Das staubige Werbegeschenk erstrahlt im Web in frischem Glanz. Allerdings können Sie Ihre bedruckten Kugelschreiber behalten, das Werbegeschenk 2.0 ist immateriell. Mercedes-Benz produzierte beispielsweise mit seinen “Mixed Tapes” Musik zum kostenlosen Herunterladen und generierte damit sehr hohe Zugriffszahlen. Was können Sie anbieten? Die Kernfrage dabei ist, was zu Ihrem Angebot passt. Oder zumindest, was das Leben Ihrer Zielgruppe bereichern könnte.
Denken Sie sich etwas aus, das für viele Menschen praktisch oder amüsant ist, besser beides: Simyo hat den Menschen beispielsweise eine simple Telefonnummer geschenkt. Eine Nummer, die man immer dann angeben kann, wenn man mal wieder in einem Onlineformular genötigt wird, eine Rufnummer anzugeben. Unter 0163/1737743 meldet sich eine freundliche Ansage, die dem verdutzen Anrufer mitteilt, dass man an keiner weiteren Kommunikation interessiert ist. Eine ebenso simple wie nützliche Idee, über die zunächst reichweitenstarke Blogs und dann die Presse berichteten, sodass die Seite Frank-geht-ran.de, auf der diese Nummer preisgegeben wurde, schnell bis zu 10.000 Nutzer am Tag gewann – bei Produktionskosten von nicht einmal 100 Euro.
Dennoch ein Tipp zum Thema Geld: Berücksichtigen Sie schon beim Briefing Ihrer Werbeagentur ein realistisches Budget. Die Zeiten, in denen man im Web mit einem Taschengeld Millionen Menschen erreichte, sind grundsätzlich vorbei, seltene Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn Sie kein ernst zu nehmendes Budget einkalkulieren, signalisieren Sie Ihrer Agentur oder Ihrem Team, dass Sie auch das Projekt nicht wirklich ernst meinen – und ersticken jegliche Motivation und Kreativität bereits im Vorfeld.
Quelle: manager-magazin.de (Peer Hartog)
AdWord-Sperrung
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
Ende vergangenen Jahres häuften sich noch die Abmahnungen wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen durch die Verwendung fremder Marken als Google AdWords. Gespannt warten die Parteien dieser Streitigkeiten auf die vom Europäischen Gerichtshof hierzu angekündigten Entscheidungen. Doch es gibt noch einen anderen wirksamen Weg, um AdWord-Werbung zu verhindern.
Hintergrund
Gemäß Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Google-Werbevereinbarung müssen die AdWords-Kunden bei Schaltung einer AdWords-Werbeanzeige sicherstellen, dass sie durch das von ihnen als Keyword genutzte Zeichen keine geistigen Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte (insbesondere Markenrechte) Dritter verletzen. Dieser Grundsatz wird aber nicht immer eingehalten, was auch die steigende Zahl der Gerichtsentscheidungen zum Thema AdWords beweist.
Voraussetzungen
Stellt ein Inhaber einer geschützten Marke fest, dass jemand seine Marke als Keyword angegeben hat oder es im Text einer Werbeanzeige nutzt, dann steht ihm neben einem Gerichtsverfahren aber auch die Möglichkeit offen, sein Recht mittels einer Beschwerde direkt bei Google geltend zu machen.
Hierbei sind zwei Dinge besonders zu beachten: zum einen muss der Markeninhaber als Beschwerdeführer selbst kein AdWords-Kunde sein und zum anderen ist Google nur für solche Verletzungen Ansprechpartner, bei denen die Anzeige bei Google direkt geschaltet und als solche kenntlich gemacht ist (“Anzeige”) – jedoch keinesfalls für Suchergebnisse, die mittels Google erzielt wurden.
Für die Überprüfung der Beschwerde benötigt Google vom Markeninhaber nur Informationen zum Geltungsbereich seiner Marke und zu den durch sie geschützten Waren oder Dienstleistungen. Da das Werbesystem bei Google textbasiert ist, werden im Beschwerdeverfahren Bildmarken, d.h. Marken, die Design- oder Formatierungselemente enthalten, nicht berücksichtigt. Nicht vom Schutz durch das Google-Beschwerdesystem sind solche Anzeigen umfasst, die aufgerufen werden, wenn neben einem Markenbegriff noch ein allgemeiner Suchbegriff verwendet wird. Da Google ein System der “weitgehend passenden Keywords” verwendet.
Das bedeutet, dass wenn die Anzeige auch dann auftauchen kann und darf, selbst wenn ein Markenname eingegeben wird, solange dies über die “weite Suche” geschehen ist und nur systemintern die Marke mit umfasst ist. Beispiel (von Google selbst): wenn “Schuhe” als Suchwort eingegeben wird, erscheint eine Anzeige, die möglicherweise auch bei der Eingabe der Suchwörter “Tennisschuhe”, “Nike Schuhe” etc. erscheinen würde. Dies allein ist also noch kein Hinweis auf eine Verwendung der Marke als AdWord.
Vorgehensweise
Die Vorgehensweisen für Markenbeschwerden bei Google unterscheiden sich je nach den Regionen, in denen die Marke ihren Geltungsbereich hat:
a) Markenrechte außerhalb der USA, UK, Irland, und Kanada
Die Überprüfung von Google beschränkt sich allein auf die Inhalt der Anzeigen und der Keywords. Der AdWords-Kunde wird dann von Google aufgefordert, die möglichweise irrtümlich verwendeten Marken aus dem Anzeigentext und/oder aus der Keyword-Liste zu entfernen. Hierbei wird von Google sichergestellt, dass der Kunde die geschützten Begriffe auch künftig nicht mehr verwendet.
Das Formular für deutsche Rechteinhaber findet sich hier.
b) Markenrechte in den USA, UK, Irland, und Kanada
Bei Beschwerden innerhalb dieser Länder, beschränkt sich die Untersuchung von Google auf den reinen Anzeigentext. Verwendet der Kunde die Marke im Text, so wird er aufgefordert, diese Marke zu entfernen und Google unterbindet die erneute Verwendung im Anzeigentext. Wichtig ist hier, dass Google keine Keywords deaktiviert.
Die Beschwerde des Beschwerdeführers kann nur gegen eine Anzeige eines bestimmten AdWords-Kunden oder gegen mehrere Anzeigen verschiedener AdWords-Kunden gerichtet sein. In dem ersten Fall wählt der betroffene Markeninhaber die Option “für bestimmte AdWords-Kunden” und gibt in seiner Beschwerde die genaue Anzeige-URL an. Im zweiten Fall muss der betroffene Markeninhaber nur die Option “für alle AdWords-Kunden” wählen; die Anzeigen-URLs muss er nicht angeben.
Aufgrund dieser Beschwerde wird Google die Verwendung der Marke in allen relevanten Anzeigen prüfen. Möchte sich der Beschwerdeführer, der selbst ein AdWords-Kunde ist, zur Verwendung der Marke autorisieren, dann sollte er in der Beschwerde zusätzlich seine AdWords-Kundennummer oder Login-Email-Adresse angeben. Zudem können im Rahmen der Beschwerde diejenigen Anzeigenkunden ausgenommen werden, die berechtigt sind, die Marke zu nutzen.
Stellt Google bei der Überprüfung der Beschwerde eines Markeninhabers fest, dass die Beschwerde begründet ist und dass die Rechte des Markeninhabers durch die Nutzung seiner Marke als Keyword durch einen Dritten verletzt wurden, dann wird das benutzte Keyword von Google gesperrt.
Ein weiteres Verfahren zur Sperrung von AdWord-Werbung bietet Google auch im Zusammenhang mit Anzeigen, die Werbung für gefälschte Produkte machen. Möchte ein Markeninhaber die Werbung für gefälschte Produkte in AdWords-Anzeigen beanstanden, dann kann er direkt das auf der Google-Webseite in englischer Sprache veröffentlichte Beschwerdeformular nutzen.
Rechtliche Bedenken
Wer seine Marke als AdWord sperren lässt, sollte stets bedenken, dass damit auch berechtigte Nutzer “ausgesperrt” werden könnten. Wer beispielsweise von dem Markeninhaber das Recht erworben hat, mit der Marke zu werben, der könnte bei einer Sperrung seiner AdWord-Werbung Schadenersatzansprüche gegen den Markenrechtsinhaber geltend machen. Es ist also dringend erforderlich, dass der Rechteinhaber überprüft, ob er gezielt gegen einzelne Anzeigen vorgeht oder eine allgemeine Sperre erwirken möchte, mit der Gefahr, bei der Überprüfung berechtigte Nutzer auszusperren. Damit ist grundsätzlich die individuelle Sperrung von Werbeanzeigen der allgemeinen Sperre vorzuziehen.
Fazit
Das aktuell noch recht unbekannte Markenbeschwerdeverfahren von Google im Zusammenhang mit der AdWord-Werbung stellt eine sehr wirksame Methode dar, wie sich Markenrechtsinhaber gegen unrechtmäßige AdWord-Werbung wehren können. Welche Auswirkungen jedoch die zum Thema AdWord-Werbung noch ausstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes auf das Markenbeschwerdeverfahren haben werden, ist ungewiss.
Quelle: contentmanager.de (Verena Eckert)
Mobil Webseiten
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Design, Internet
Das mobile Internet ist da.
Vorbei sind die Zeiten, als Sie nur für den PC planen mussten. Vorbei die Zeit, in der fast alle Probleme mit der Unzahl verschiedener Browser gelöst waren und als Ladegeschwindigkeit kaum eine Rolle mehr spielte. Ein bisschen wirkt es so, als würde sich die Geschichte wiederholen. Wir sind an das Ende der 90er Jahre zurückversetzt. Alle Probleme von damals tauchen wieder auf – was Sie früher beim Anlegen von Seiten für PCs beachten mussten, das müssen Sie heute beim Anlegen von Seiten für Mobilgeräte beachten.
Konzeption mobiler Websites
Auch wenn es in den deutschsprachigen Ländern mehr Mobiltelefone gibt als Einwohner – noch nicht jeder hat einen Datentarif, mit dem er überhaupt mobil im Web surfen kann und nicht jeder besitzt ein Handy, mit dem das einigermaßen praktikabel ist.
Dennoch hat mit der Einführung des iPhone Ende 2007 das mobile Internet den Massenmarkt erreicht, so wie das mobile Mailen zuvor mit dem Blackberry. Das Apple-Smartphone hat Standards gesetzt, und es verkauft sich bestens. Andere Hersteller versuchen sich abzuschauen, was gut funktioniert. So gibt es mittlerweile auch von RIM (dem Hersteller der Blackberry-Geräte), von Samsung oder von Nokia Handys, mit denen man komfortabel im Web unterwegs ist.
Noch ein paar Details zum iPhone, weil diese der Grund sind, warum das Surfen unterwegs auf einmal so viel Spaß macht:
- Der Bildschirm ist hochauflösend (160 dpi statt den ca. 100 dpi der meisten modernen Monitore).
- Man kann das Gerät drehen, dann zeigt es die Webseiten automatisch im Querformat an.
- Tippt man auf einen Bereich einer Webseite (z. B. den zentralen Inhaltsbereich oder die Seitenspalte), wird dieser vergrößert dargestellt, sodass man auch klein gesetzte Texte problemlos lesen kann.
- Mit zwei Fingern kann man beliebige Teile der Seite vergrößern, indem man sie an der gleichen Stelle auf dem Touchscreen aufsetzet und sie auseinander zieht – je weiter man die beiden Finger spreizt, desto mehr wird vergrößert.
Damit ist man sowohl unabhängig von den Site-Betreibern (manche Site-Betreiber bieten speziell für Mobilgeräte aufbereitete Versionen ihre Sites an), als auch vom Mobilfunk-Anbieter (manche bereiten wichtige Sites so auf, dass sie auf Mobilgeräten besser lesbar sind). Die Ingenieure von Apple haben also einen pragmatischen Ansatz gewählt: sie haben den Browser des iPhone so eingerichtet, dass er mit den Websites umgehen kann, die es derzeit gibt.
Das ist für Sie als Site-Betreiber ein großer Vorteil. Dennoch gibt es Websites, die besser auf mobilen Geräten funktionieren und solche, die eher mühsam zu benutzen sind. Achten Sie vor allem auf Folgendes (das gilt für alle mobilen Geräte).
Die wichtigsten technischen Beschränkungen:
- geringe Bildschirmauflösung (beim iPhone sind es 480 x 320 Pixel, wovon aber noch Platz für die Steuerelemente weggeht; etliche Geräte haben noch weniger)
- Flash wird nicht unterstützt, auch Java nicht (JavaScript dagegen schon)
Testen Sie unbedingt selbst einmal auf möglichst vielen mobilen Geräten, wie sich das Surfen hiermit anfühlt. Nur so bekommen Sie ein Gefühl dafür, mit welchen Problemen man sich hier herumschlägt.
Technische Umsetzung von Sites für Mobilgeräte
Damit Ihre Site auch auf Handys und Smartphones gut benutzbar ist, optimieren Sie am besten Ihre bestehende Site. Das empfiehlt auch die Mobile Web Initiative (MWI) beim W3C (World Wide Web Consortium).
Eventuell können Sie auch eine so genannte Browserweiche einbauen, welche die Benutzer, entsprechend den Geräten die sie benutzen, zu unterschiedlichen Unterbereichen Ihrer Site leitet.
Bei den Seiten für mobile Geräte achten Sie vor allem auf Folgendes:
- Halten Sie die Seiten klein & kurz – mit Bildern nicht mehr als 100 KB groß und nicht höher als ca. 1000 Pixel bei Standardschriftgröße.
- Fixieren Sie die Schriftgröße nicht.
- Fixieren Sie die Seitenbreite nicht, damit diese an die kleinen Displays angepasst werden kann (meist um die 200 bis 300 Pixel breit).
- Legen Sie die Seiten nicht zu breit an, das heißt, auch die Grafiken sollten möglichst nicht breiter als 300 Pixel sein. Bauen Sie lieber kleine Vorschaubilder ein und verlinken Sie diese zu den großen Abbildungen. Das reduziert gleichzeitig auch die Datenmenge.
- Verzichten Sie auf Frames.
- Verzichten Sie auf Formulare zur Navigation, diese werden auf vielen mobilen Browsern entweder gar nicht angezeigt oder sie sind sehr mühsam zu bedienen. Wenn Sie Formulare tatsächlich brauchen, legen Sie diese möglichst groß an und verteilen Sie die Elemente auf mehrere kurze Seiten.
- Verzichten Sie auf Popup-Fenster.
- Setzen Sie eingebettete Medien wie Flash-Filme mit Bedacht ein. Viele Geräte unterstützen diese nicht. Sehen Sie für solche Fälle einen alternativen Zugang zur Information vor.
- Vermeiden Sie komplexe CSS-Layouts – viele mobile Browser haben mit diesen Probleme. Tabellen zur Gestaltung sind sowieso tabu.
Die Mobile Web Initiative (MWI) veröffentlicht umfangreiche Anleitungen für das Gestalten von Websites, die auch mobil genutzt werden sollen. Auf ihrer Website bietet sie neben umfangreichen Informationen auch einen interaktiven Web-Check an, der Ihre Site kostenlos auf Probleme hin prüft, die bei der Nutzung über ein Mobilgerät auftreten können. Seien Sie auf eine lange Liste mit Problemen gefasst – leider ist es ohne Erfahrung nicht leicht, deren Schwere zu beurteilen.
Die MWI kümmert sich auch darum, die Bedienung zu vereinfachen und zu standardisieren. Dazu ist sie in Kontakt mit Geräte- und Software-Herstellen.
Quelle: contentmanager.de (Jens Jacobsen)
Tags: Mobil Webseiten, Mobile Web Initiative, MWI
Internet in Bayern
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
Maxi Komplett so heißt der Tarif bei M-net.
Bandbreiten von M-net Maxi Komplett
Sie haben die Wahl zwischen 2 Bandbreiten: Bis zu 6000/512 kbit/s oder bis zu 18.000/1.000 kbit/s.
Hinweis: Die maximale Übertragungsgeschwindigkeit richtet sich nach der Netzauslastung, der kundenseitig genutzten Technik und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt wahlweise 0, 12 oder 24 Monate.
Einrichtungspreis für Maxi Komplett
Der einmalige Einrichtungspreis ist abhängig von der gewählten Mindestvertragsdauer: Ohne Vertragsbindung beträgt der einmalige Einrichtungspreis 69,90 €, bei einem 12- oder 24 Monatsvertrag ist die Einrichtung kostenlos.
Werbeprämie
Für jede Neukundenwerbung zwischen dem 01.10.2009 und 30.11.2009 belohnen wir Sie mit einer von 6 attraktiven Sachprämien oder wahlweise eine Geldprämie in Höhe von 50 €.
Wechsel zu Maxi Komplett
M-net übernimmt grundsätzlich folgende Formalitäten zum Anschlusswechsel: die Kündigung des Telefonanschlusses, Telefon-Sondertarife wie z.B. XXL oder Business Call, den Telefonbucheintrag und die Übernahme der Rufnummern (Portierung).
Telefon-Flatrate
Die Telefon-Flatrate umfasst alle Sprachverbindungen in das deutsche Festnetz. Ausgenommen sind Sonderrufnummern, Mobilfunkverbindungen und Daten- bzw. Internetverbindungen.
Preise
Maxi Komplett 6.000 ab 24,90 Euro
Maxi Komplett 18.000 ab 28,80 Euro
Anbieter: http://www.m-net.de
Quelle: m-net.de
Geschäftsideen schützen…
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
Die Gedanken sind frei: Auf Geistesblitze gibt es weder Urheberrechte noch Patent- oder Markenschutz. Kluge und erfolgreiche Geschäftsleute setzen ihre Ideen daher in die Tat um, anstatt jeden guten Einfall eifersüchtig gegen potenzielle Konkurrenten zu verteidigen. Umgekehrt scheuen sie sich nicht, fremde Ideen aufzugreifen und kreativ weiter zu entwickeln.
Im Geschäftsleben wird bekanntlich geklaut und abgekupfert was das Zeug hält. Und das ist auch gut so: Denn der konsequente Schutz flüchtiger Ideen ist bei genauerer Betrachtung weder praktikabel noch sachlich berechtigt. So unverzichtbar der originäre geistige “Schöpfungsakt” auch sein mag – jeder Einfall geht in der ein oder anderen Form auf gedankliche Leistungen anderer Menschen zurück.
Voraussetzungslose Kreationen gibt es genau genommen nicht. Ob es sich bei einer einzelnen Eingebung oder Entwicklung tatsächlich um eigenschöpferische Intuition und freie Assoziation handelt oder sie “nur” die konsequente Fortsetzung und Umformung von Impulsen aus der direkten oder indirekten Kommunikation mit anderen Menschen darstellt, ist letztlich nicht beweisbar.
Bei allem Verständnis für das Bedürfnis einfallsreicher Menschen nach Schutz ihres “geistigen Eigentums”, die Gedanken- und Ideenfreiheit ist ein hohes Gut. Nicht abzusehen, welche Ermittlungs- und Rechtsprechungsfolgen eine konsequente “Inspirationskontrolle” hätte. Wer tolle Geschäftsideen hat, ist vielmehr gut beraten, sie in die Praxis umzusetzen – oder anderen Menschen dabei zu helfen, es zu tun.
Angenommen, Ihnen schwebt ein komplett E-Mail-basiertes Content-Management-System vor, dann müssen Sie es ja nicht unbedingt selbst zur Serienreife bringen und am Markt platzieren. Das in Ihrer Idee gespeicherte Erfahrungswissen und den besonderen innovativen “Kick” können Sie ja auch als Berater, Trainer, Mentor oder auch Autor weitergeben.
Freiheit für Fiktionen
Besser als Ihre Eingebungen sicherheitshalber in der Schublade verschwinden zu lassen, sind Sie damit allemal bedient.
Erstens führt gedankliches Sicherheitsdenken in die Inspirations-Isolation: Kreative Originale, die freigiebig mit ihren “Erfindungen” umgehen, ziehen demgegenüber einfallsreiche Menschen an. Eine anregende Umgebung wiederum produziert Ideennachschub am Fließband.
Zweitens schafft nur die Umsetzung oder Veröffentlichung materiellen Mehrwert. Wem bereits die ideelle Befriedigung reicht, braucht selbst dafür den Austausch mit anderen Menschen.
Drittens sinkt die “Haltbarkeit” von Ideen in unserer extrem dynamischen Lebens- und Berufswelt immer weiter. Was heute als der letzte, avantgardistische Schrei erscheint, kann morgen schon ein gedanklicher Ladenhüter sein.
Viertens wird der Urheber erst im konkreten Umsetzungs- oder Veröffentlichungsprozess gezwungen, den scheinbar so genialen Geistesblitz von allen Seiten zu beleuchten. Erfahrungsgemäß entpuppt sich dabei die Mehrzahl vermeintlicher Marktlücken für “revolutionärere” Dienstleistungen und Produkte als Flops und Rohrkrepierer.
Außerdem werden die Bedeutung und der Wert einzelner Ideen weit überschätzt. Auch wenn viele Gründer in der “unschlagbaren Geschäftsidee” den zentralen Pfeiler des unternehmerischen Erfolgs sehen – sie ist es nur in ganz seltenen Ausnahmefällen. Weit wichtiger als noch so viele gute Ideen sind Selbstbewusstsein, Beharrlichkeit, Frustrationstoleranz, Fleiß, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und – nicht zu vergessen: Geld.
Rechtliche Schutzräume
Da die Gedanken nun einmal frei sind, findet sich im Strafgesetzbuch auch kein Paragraf, der einen etwaigen Ideenmissbrauch regelt. Gesetzlich unter Strafe gestellt ist lediglich das Verletzen und Verwerten fremder Geheimnisse zum Beispiel durch Verletzung der Privatsphäre, des Post- und Fernmeldegeheimnisses oder unter Ausnutzung bestimmter Vertrauensstellungen (wie sie zum Beispiel für Beamte, Anwälte oder Sachverständige gelten).
Der Grundsatz der Ideenfreiheit bedeutet wiederum nicht, dass die Ergebnisse geistiger Anstrengungen völlig wehrlos fremden Verwertungsinteressen ausgeliefert sind. Die folgenden rechtlichen Schutzvorschriften sorgen zumindest für eine gewisse Sicherheit.
Wettbewerbsrecht
Sobald Sie mit Waren oder Dienstleistungen am Markt teilnehmen, darf ein Mitbewerber Ihre Angebote nachahmen. Die “für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen” darf er laut Paragraf 4 des “Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs” (UWG) aber nicht “unredlich erlangen”. Mit anderen Worten: Er darf Sie, Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeiter nicht ausspionieren (um zum Beispiel hinter den Trick mit der cleveren Rechteverwaltung Ihres E-Mail-CMS zu kommen). Unlauter handelt Ihre Konkurrenz außerdem, wenn sie die Kunden über die Herkunft des Angebots täuscht oder “die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt”.
Markenrecht
Angenommen, Sie haben Ihr E-Mail-basiertes CMS unter dem Produkt- oder Servicenamen “CMail” bekannt gemacht, dann genießt diese Bezeichnung allein durch Ihr Auftreten am Markt bereits einen elementaren Schutz. Konkurrenten im gleichen Marktsegment dürfen den Begriff dann nicht einfach übernehmen. Bevor jedoch durch reine Benutzung und Bekanntheit eine eigene Marke entsteht, die bundesweit oder gar international faktischen Bestandsschutz genießt, vergehen in der Regel Jahre.
Das Markenrecht bietet daher die Möglichkeit, unverwechselbare Wort-, Bild- oder auch Hörmarken von vornherein registrieren zu lassen. Ein zehnjähriger Markenschutz etwa für einen Produktnamen oder ein Logo schlägt mit rund 300 Euro zu Buche. Eine Verlängerung ist möglich. Damit ist die betreffende Marke jedoch nur im geschäftlichen Umfeld des Markeninhabers geschützt. Obwohl die Marke “CMail” zum Beispiel in der Dienstleistungs-”Markenklasse 35″ (“Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten”) eingetragen ist, darf sie von Dritten durchaus ungestraft als Warenbezeichnung verwendet werden – beispielsweise für ein ausgefallenes Briefpapier. Wer eine Marke sicherheitshalber komplett für sich reservieren will, muss bei der Eintragung 4.500 Euro auf den Tisch legen.
Patentrecht
So lange es sich “nur” um kaufmännische Konzepte, Pläne oder Verfahren handelt, sind Geschäftsideen nicht patentierbar. Nur gewerblich anwendbare technische Erfindungen können Sie als Patent (oder “Gebrauchsmuster”) beim Patentamt anmelden. Im Fall des EMail-CMS könnte das zum Beispiel eine neuartige Servertechnik sein. Die Geheimhaltung der zugrunde liegenden Idee dürfen Sie sich von einem Patent allerdings nicht versprechen. Als Gegenleistung für die bis zu 20-jährige staatliche Monopolgarantie muss der Patentinhaber die technischen Spezifikationen sogar detailliert offen legen.
Urheberrecht
Auf das Urheberrecht können Sie sich nur berufen, wenn aus Ihrer “Geistesschöpfung” ein “Werk” geworden ist. Ob es sich dabei um einen Text, eine Tonaufnahme, eine bildliche Darstellung, eine multimediale Kombination (wie eine Website) oder andere, auch “flüchtige” Äußerungsformen handelt, ist völlig unerheblich.
Das Urheberrecht entsteht automatisch durch den Schöpfungsakt. Eine Anmeldung oder explizite Kennzeichnung (etwa durch einen “Copyright”-Vermerk) ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist allerdings eine gewisse “Schöpfungshöhe”, in der die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommt. Auf die Schwierigkeit, Dauer und Anstrengung des kreativen Akts kommt es dabei nicht an.
Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Grundsätzlich stehen allein dem Urheber sämtliche Verwertungsrechte zu. Um die geltend machen zu können und sich gegen missbräuchliche Verwendung und Entstellungen schützen zu können, muss die Urheberschaft und der Entstehungszeitpunkt des Werks beweisbar sein. Im Fall von Print-Veröffentlichungen ist die Urheberschaft normalerweise gut nachvollziehbar. Bei elektronischen und anderen “flüchtigen” Publikationen müssen Sie für eine dauerhafte Dokumentation oder glaubwürdige Zeugen sorgen.
Wichtig: Wenn Sie das revolutionäre Prinzip Ihres “CMail”-CMS zum Beispiel in Ihrem Weblog oder einem Zeitschriftenartikel vorstellen, ist diese Beschreibung geschützt – nicht jedoch das Verfahren, das dem Text zugrunde liegt. Sie können also niemanden daran hindern, Ihre Lösung in ein gewerbliches Angebot umzusetzen.
Vertraulichkeitsschwelle anheben
Dass Ideen wertvoll sind, wissen auch Ihre Kunden, Lieferanten, externen Dienstleister und Mitarbeiter. Aus diesem Grund gelten Vertraulichkeitserklärungen oder Quellenschutzvereinbarungen nicht als Ausdruck persönlichen Misstrauens. Wenn es unvermeidlich ist, im Zuge von Präsentationen, Verhandlungen oder Kooperationen sensible Informationen wie…
die Ergebnisse unveröffentlichter eigener Markt- und Produktforschungen,
Spezifikationen von Produkten und Dienstleistungen,
Geschäftspläne und kaufmännische Kennzahlen,
Betriebsgeheimnisse und ähnliches
…preiszugeben, können Sie die Beteiligten mit einem Non disclosure agreement auf die Nichtverbreitung des gewonnenen Wissens verpflichten. Damit ist die Geheimhaltung zwar keineswegs garantiert – mit einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung stärken Sie aber zumindest das Problembewusstsein, verringern die Gefahr der fahrlässigen Verletzung Ihres geistigen Eigentums und können obendrein Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen festlegen oder zumindest auf drohende Schadenersatzforderungen verweisen.
Zur Nachahmung empfohlen
Betrachten Sie das Ideendilemma ruhig einmal aus der umgekehrten Perspektive: Cleveres Kopieren ist nicht ehrenrührig! Statt sich zu grämen, dass Geschäftsideen nicht wasserdicht abgeschottet werden können, ja sogar das offensichtliche “Abkupfern” von Produkt-, Dienstleistungs- und Werbeideen erlaubt ist, sollten Sie sich diese Tatsache lieber für eigene Zwecke zunutze machen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Das stellt selbstverständlich keine Aufforderung zum platten “Kopieren und Einfügen” von Programm- und Dateiquelltexten oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken dar. Vielmehr die Empfehlung, mit offenen Augen durch die Geschäfts- und Werbewelt zu gehen und dabei zu überlegen, welche Konzepte, Kampagnen und Kundenansprachen zum eigenen Angebot passen.
Blicken Sie dabei aber unbedingt über den Branchen-Tellerrand: Pfiffige Kopierer wildern mit Vorliebe bei erfolgreichen Unternehmen, zu denen sie nicht in direktem Wettbewerb stehen, die sich aber zum Beispiel an eine ähnliche Zielgruppe richten. Wenn Sie deren Ideen aufgreifen, auf Ihr eigenes Angebot hin anpassen oder kreativ weiterentwickeln ist dagegen überhaupt nichts einzuwenden. Unter Profis sind solche offensichtlichen, augenzwinkernden “Zitate” sogar gern gesehen.
Fazit
Damit aus Ihren Ideen schutzfähige Rechte und Vermögenswerte werden, müssen Sie sie erst einmal aus Ihrem Kopf entlassen und ein Eigenleben entwickeln lassen. Geizen Sie nicht mit Ihren genialen Gedankengängen – im Gegenteil: Am besten stecken Sie Ihre Umgebung mit Ihren Einfällen an. Damit sorgen Sie nicht nur bei sich selbst für laufenden Nachschub an guten Ideen – Sie bekommen auch ständig Inspiration von außen. Von der profitieren Sie ja ohnehin – ob Sie es in jedem im Einzelfall merken oder nicht. ™
Quelle: drweb.de
Tags: Markenschutz, Patentschutz, Urheberrecht, WebProjekte
GOOGLE Fake-Mail
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
Diese E-Mail sollte einfach nur gelöscht werden.
Anbei der E-Mail-Text:
Betreff: _______ GLUECKWUENSCHE! _______
VOM SCHREIBTISCH
DIE LEITUNG INTERNATIONALEN BEFOERDERUNGEN
GOOGLE INTERNATIONAL INC.
ENGLAND AUSSENSTELLE
19, STEVE RODDINGHAM AVENUE,
LONDON, SW46 JH31,
ENGLAND
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REF NR.: GOOGLE-0293856-2009
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GEWINN NR.:GOOGLE-1029375-2009
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DATUM: 30.10.2009
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BETRAG:EUR 1,000,000.00
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GEBIET: EUROPA
****************************** *****
PROGRAMM: GOOGLE AUSSTATTUNGSFONDS 2009.
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_______ GLUECKWUENSCHE! _______
Google International Inc.hiermit teilt Ihnen die Ergebnisse von Google Austattungsfonds 2009 Promo E-Mail-Adresse [fuer Europaeische Einwohner] Programm mit.
Google International Inc. bedanke sich bei allen Individuum weltweit ,als wir alle uns auf eine schoene NeuJahr 2009 freuen.
Die endgueltige Programme wurden auf dem 29. Oktober 2009 in Aachen,Deutschland gehalten.Ihre E-Mailadress ist als ein Gewinner fuer den Geldpreis vom EUR 1,000,000.00 (EINE MILLION)
EUROS) gewaehlt worden.Dies Ergebnis ist jetzt zu Ihnen heute 30. Oktober 2009 freigegeben und Ihre E-Mail-Adresse, die in der Einer Kategorie befestigt wird,hat EUR 1,000,000.00 (EINE
MILLION EUROS) gewonnen .
Diese Programme wurde von den Google International Inc. und die unten genannten Firmen fundiert:
1. Microsoft Incoporation
2. Aol
3. Calsberg
4. Becks
5. Benz
6. Coca-Cola
7. Mercedez Benz
8. Suisse Credit
9. Raiffeisen Bankgruppe
10.Allianz
11.Volkswagen
12..Nokia
13.Siemens
Alle E-Mail-Adressen wurden automatisch durch ein Computerstimmzettelsystem ausgewaehlt, in den Ihre Email-Adresse als einer der ZEHN {10} gluecklichen Gewinner ausgewaehlt wurde.
Andere Gewinner aus Europa in Ihrer Kategorie lautet:
1. Dr. Joerg Schuster – Aus Basel, Schweiz
2. Frau Linda Reichert- Aus Linz, Oesterreich
3. Herr Ivan Boranov- Aus Moscow, Russland
4. Herr Jacques Van Belweek- Aus Antwerp, Belgien
5. Frau Inge Schneider- Aus Stuttgart, Deutschland
6. Pfarrer Luis Mendez-Aus Mallorca, Spanien
7. Frau Lisa Collini-Aus Milan, Italien
8. Ing. Johannsen Bergkramp-Aus Copenhagen, Denmark
9. Herr Gary Morgan- Aus Liverpool, England.
Alle E-mail Adressen wurde von den Europaeischen Union{EU} Einwohnerverzeichnis und Internet Benutzer Databanken aus dem ganzen Europa Gebiet ausgewaehlt.
Ihre Ticket Nummer lautet:-846594 .und Glueckszahl 5
Sie werden geraten, Ihre siegreichen Informationen vertraulich {SEHR GEHEIM} zu behalten, bis Ihre Ansprueche und Ihr Geld bearbeitet worden sind, das zu Ihnen ueberwiesen werden wird.Dies ist
ein Teil von unserem Sicherheitsprotokoll,um Doppelbeanspruchen und ungerechtfertigten Missbrauch von diesem Programm durch Schwindel zu vermeiden.
Sie muessen Ihr Gewinn nicht spaeter als am 5. November 2009 beansprucht werden. Nach diesem Datum, wird alle unbeanspruchten Fonds zu unserem Zentralebuero (als nicht beansprucht)
zurueckgekehrt werden .
Bitte merken Sie, um unnoetige Verspaetungen und Komplikationen zu vermeiden,erinnern Sie sich immer an Ihre REF NR.: Google-0293856-2009 in allen von Ihren Korrespondenz mit uns zu
zitieren.
Wir bitten Sie, sich an der Google Austattungsfonds 2009 Verarbeitung / Auszahlung von der Offiziellen Bezahlende Bank {Halifax Bank Plc} zu wenden {fuer Auszahlung und alle andere wichtige
Erklaerungen}:
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HALIFAX BANK PLC
BUERO VON VERARBEITUNG UND AUSZAHLUNG,
GOOGLE AUSTATTUNGSFONDS 2009
ANSPRECHPERSON: Mrs Mary Jan David.
E-mail: maryjandavid1@gmail.com
ENGLAND
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Fuer die Verarbeitung und Auszahlung von Ihrem Gewinn ,fuellen Sie sofort die unten Form und reichen Sie es zu Google E-mail Austattungsfonds 2009 Verarbeitung / Auszahlung von der
Offiziellen Bezahlende Bank {Halifax Bank Plc} Mrs Mary Jan David.
E-mail: maryjandavid1@gmail.com
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GOOGLE AUSSTATTUNGSFONDS 2009 GEWINNER ANMELDEFORMULAR FUER ZAHLUNG .
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VORNAME:…………………. …..
GEBURTSDATUM:.. …………………
NACHNAME:………………… …..
GESCHLECHT:………………. …..
ADRESSE:…………………. ……
NATIONALITAET:……………. …..
BERUF:…………………… ……
TELEFONNUMMER:……………. …..
FAXNUMMER:……………….. …..
BETRAG GEWONNEN:……………….
REF NR.:…………………….. .
GEWINN NR.:……………………
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GOOGLE AUSSTATTUNGSFONDS 2009 GEWINNER ANMELDEFORMULAR FUER ZAHLUNG .
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GENEHMIGT FUER AUSZAHLUNG.
FUER GOOGLE E-MAIL AUSSTATTUNGSFONDS 2009 PROGRAMM
MAG. DR. EVA-MARIA SCHULZE
CHEFIN, AUSLANDANGELEGENHEIT ABTEILUNG.
GOOGLE INTERNATIONAL INC.
ENGLAND AUSSENSTELLE
19, STEVE RODDINGHAM ,
LONDON, SW46 JH31,
ENGLAND.
P.S. BEANTWORTEN SIE NICHT ZU DIESER EMAIL,SONDERN WENDEN SIE SICH AN DER BEZAHLENDE BANK DURCH E-MAIL MIT IHREN DATEN!
GOOGLE 2009
GLÜCKWÜNSCHE!!!(WINNING NOTIFICATION)
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