Ich bin ein Mac, ich bin ein PC

Get a Mac / Ja zum Mac – Sicherheit

Get a Mac / Ja zum Mac – Verkaufstrick

Get a Mac / Ja zum Mac – iLife

Get a Mac / Ja zum Mac – Support

Get a Mac / Ja zum Mac – BOX

Tags: ,

AdWord-Sperrung

Ende vergangenen Jahres häuften sich noch die Abmahnungen wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen durch die Verwendung fremder Marken als Google AdWords. Gespannt warten die Parteien dieser Streitigkeiten auf die vom Europäischen Gerichtshof hierzu angekündigten Entscheidungen. Doch es gibt noch einen anderen wirksamen Weg, um AdWord-Werbung zu verhindern.

Hintergrund

Gemäß Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Google-Werbevereinbarung müssen die AdWords-Kunden bei Schaltung einer AdWords-Werbeanzeige sicherstellen, dass sie durch das von ihnen als Keyword genutzte Zeichen keine geistigen Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte (insbesondere Markenrechte) Dritter verletzen. Dieser Grundsatz wird aber nicht immer eingehalten, was auch die steigende Zahl der Gerichtsentscheidungen zum Thema AdWords beweist.

Voraussetzungen

Stellt ein Inhaber einer geschützten Marke fest, dass jemand seine Marke als Keyword angegeben hat oder es im Text einer Werbeanzeige nutzt, dann steht ihm neben einem Gerichtsverfahren aber auch die Möglichkeit offen, sein Recht mittels einer Beschwerde direkt bei Google geltend zu machen.

Hierbei sind zwei Dinge besonders zu beachten: zum einen muss der Markeninhaber als Beschwerdeführer selbst kein AdWords-Kunde sein und zum anderen ist Google nur für solche Verletzungen Ansprechpartner, bei denen die Anzeige bei Google direkt geschaltet und als solche kenntlich gemacht ist (“Anzeige”) – jedoch keinesfalls für Suchergebnisse, die mittels Google erzielt wurden.

Für die Überprüfung der Beschwerde benötigt Google vom Markeninhaber nur Informationen zum Geltungsbereich seiner Marke und zu den durch sie geschützten Waren oder Dienstleistungen. Da das Werbesystem bei Google textbasiert ist, werden im Beschwerdeverfahren Bildmarken, d.h. Marken, die Design- oder Formatierungselemente enthalten, nicht berücksichtigt. Nicht vom Schutz durch das Google-Beschwerdesystem sind solche Anzeigen umfasst, die aufgerufen werden, wenn neben einem Markenbegriff noch ein allgemeiner Suchbegriff verwendet wird. Da Google ein System der “weitgehend passenden Keywords” verwendet.

Das bedeutet, dass wenn die Anzeige auch dann auftauchen kann und darf, selbst wenn ein Markenname eingegeben wird, solange dies über die “weite Suche” geschehen ist und nur systemintern die Marke mit umfasst ist. Beispiel (von Google selbst): wenn “Schuhe” als Suchwort eingegeben wird, erscheint eine Anzeige, die möglicherweise auch bei der Eingabe der Suchwörter “Tennisschuhe”, “Nike Schuhe” etc. erscheinen würde. Dies allein ist also noch kein Hinweis auf eine Verwendung der Marke als AdWord.

Vorgehensweise

Die Vorgehensweisen für Markenbeschwerden bei Google unterscheiden sich je nach den Regionen, in denen die Marke ihren Geltungsbereich hat:

a) Markenrechte außerhalb der USA, UK, Irland, und Kanada

Die Überprüfung von Google beschränkt sich allein auf die Inhalt der Anzeigen und der Keywords. Der AdWords-Kunde wird dann von Google aufgefordert, die möglichweise irrtümlich verwendeten Marken aus dem Anzeigentext und/oder aus der Keyword-Liste zu entfernen. Hierbei wird von Google sichergestellt, dass der Kunde die geschützten Begriffe auch künftig nicht mehr verwendet.

Das Formular für deutsche Rechteinhaber findet sich hier.

b) Markenrechte in den USA, UK, Irland, und Kanada

Bei Beschwerden innerhalb dieser Länder, beschränkt sich die Untersuchung von Google auf den reinen Anzeigentext. Verwendet der Kunde die Marke im Text, so wird er aufgefordert, diese Marke zu entfernen und Google unterbindet die erneute Verwendung im Anzeigentext. Wichtig ist hier, dass Google keine Keywords deaktiviert.

Die Beschwerde des Beschwerdeführers kann nur gegen eine Anzeige eines bestimmten AdWords-Kunden oder gegen mehrere Anzeigen verschiedener AdWords-Kunden gerichtet sein. In dem ersten Fall wählt der betroffene Markeninhaber die Option “für bestimmte AdWords-Kunden” und gibt in seiner Beschwerde die genaue Anzeige-URL an. Im zweiten Fall muss der betroffene Markeninhaber nur die Option “für alle AdWords-Kunden” wählen; die Anzeigen-URLs muss er nicht angeben.

Aufgrund dieser Beschwerde wird Google die Verwendung der Marke in allen relevanten Anzeigen prüfen. Möchte sich der Beschwerdeführer, der selbst ein AdWords-Kunde ist, zur Verwendung der Marke autorisieren, dann sollte er in der Beschwerde zusätzlich seine AdWords-Kundennummer oder Login-Email-Adresse angeben. Zudem können im Rahmen der Beschwerde diejenigen Anzeigenkunden ausgenommen werden, die berechtigt sind, die Marke zu nutzen.

Stellt Google bei der Überprüfung der Beschwerde eines Markeninhabers fest, dass die Beschwerde begründet ist und dass die Rechte des Markeninhabers durch die Nutzung seiner Marke als Keyword durch einen Dritten verletzt wurden, dann wird das benutzte Keyword von Google gesperrt.

Ein weiteres Verfahren zur Sperrung von AdWord-Werbung bietet Google auch im Zusammenhang mit Anzeigen, die Werbung für gefälschte Produkte machen. Möchte ein Markeninhaber die Werbung für gefälschte Produkte in AdWords-Anzeigen beanstanden, dann kann er direkt das auf der Google-Webseite in englischer Sprache veröffentlichte Beschwerdeformular nutzen.

Rechtliche Bedenken

Wer seine Marke als AdWord sperren lässt, sollte stets bedenken, dass damit auch berechtigte Nutzer “ausgesperrt” werden könnten. Wer beispielsweise von dem Markeninhaber das Recht erworben hat, mit der Marke zu werben, der könnte bei einer Sperrung seiner AdWord-Werbung Schadenersatzansprüche gegen den Markenrechtsinhaber geltend machen. Es ist also dringend erforderlich, dass der Rechteinhaber überprüft, ob er gezielt gegen einzelne Anzeigen vorgeht oder eine allgemeine Sperre erwirken möchte, mit der Gefahr, bei der Überprüfung berechtigte Nutzer auszusperren. Damit ist grundsätzlich die individuelle Sperrung von Werbeanzeigen der allgemeinen Sperre vorzuziehen.

Fazit

Das aktuell noch recht unbekannte Markenbeschwerdeverfahren von Google im Zusammenhang mit der AdWord-Werbung stellt eine sehr wirksame Methode dar, wie sich Markenrechtsinhaber gegen unrechtmäßige AdWord-Werbung wehren können. Welche Auswirkungen jedoch die zum Thema AdWord-Werbung noch ausstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes auf das Markenbeschwerdeverfahren haben werden, ist ungewiss.

Quelle: contentmanager.de (Verena Eckert)

Tags: ,

Mobil Webseiten

Das mobile Internet ist da.

Vorbei sind die Zeiten, als Sie nur für den PC planen mussten. Vorbei die Zeit, in der fast alle Probleme mit der Unzahl verschiedener Browser gelöst waren und als Ladegeschwindigkeit kaum eine Rolle mehr spielte. Ein bisschen wirkt es so, als würde sich die Geschichte wiederholen. Wir sind an das Ende der 90er Jahre zurückversetzt. Alle Probleme von damals tauchen wieder auf – was Sie früher beim Anlegen von Seiten für PCs beachten mussten, das müssen Sie heute beim Anlegen von Seiten für Mobilgeräte beachten.

Konzeption mobiler Websites

Auch wenn es in den deutschsprachigen Ländern mehr Mobiltelefone gibt als Einwohner – noch nicht jeder hat einen Datentarif, mit dem er überhaupt mobil im Web surfen kann und nicht jeder besitzt ein Handy, mit dem das einigermaßen praktikabel ist.

Dennoch hat mit der Einführung des iPhone Ende 2007 das mobile Internet den Massenmarkt erreicht, so wie das mobile Mailen zuvor mit dem Blackberry. Das Apple-Smartphone hat Standards gesetzt, und es verkauft sich bestens. Andere Hersteller versuchen sich abzuschauen, was gut funktioniert. So gibt es mittlerweile auch von RIM (dem Hersteller der Blackberry-Geräte), von Samsung oder von Nokia Handys, mit denen man komfortabel im Web unterwegs ist.

Noch ein paar Details zum iPhone, weil diese der Grund sind, warum das Surfen unterwegs auf einmal so viel Spaß macht:

  • Der Bildschirm ist hochauflösend (160 dpi statt den ca. 100 dpi der meisten modernen Monitore).
  • Man kann das Gerät drehen, dann zeigt es die Webseiten automatisch im Querformat an.
  • Tippt man auf einen Bereich einer Webseite (z. B. den zentralen Inhaltsbereich oder die Seitenspalte), wird dieser vergrößert dargestellt, sodass man auch klein gesetzte Texte problemlos lesen kann.
  • Mit zwei Fingern kann man beliebige Teile der Seite vergrößern, indem man sie an der gleichen Stelle auf dem Touchscreen aufsetzet und sie auseinander zieht – je weiter man die beiden Finger spreizt, desto mehr wird vergrößert.

Damit ist man sowohl unabhängig von den Site-Betreibern (manche Site-Betreiber bieten speziell für Mobilgeräte aufbereitete Versionen ihre Sites an), als auch vom Mobilfunk-Anbieter (manche bereiten wichtige Sites so auf, dass sie auf Mobilgeräten besser lesbar sind). Die Ingenieure von Apple haben also einen pragmatischen Ansatz gewählt: sie haben den Browser des iPhone so eingerichtet, dass er mit den Websites umgehen kann, die es derzeit gibt.

Das ist für Sie als Site-Betreiber ein großer Vorteil. Dennoch gibt es Websites, die besser auf mobilen Geräten funktionieren und solche, die eher mühsam zu benutzen sind. Achten Sie vor allem auf Folgendes (das gilt für alle mobilen Geräte).

Die wichtigsten technischen Beschränkungen:

  • geringe Bildschirmauflösung (beim iPhone sind es 480 x 320 Pixel, wovon aber noch Platz für die Steuerelemente weggeht; etliche Geräte haben noch weniger)
  • Flash wird nicht unterstützt, auch Java nicht (JavaScript dagegen schon)

Testen Sie unbedingt selbst einmal auf möglichst vielen mobilen Geräten, wie sich das Surfen hiermit anfühlt. Nur so bekommen Sie ein Gefühl dafür, mit welchen Problemen man sich hier herumschlägt.

Technische Umsetzung von Sites für Mobilgeräte

Damit Ihre Site auch auf Handys und Smartphones gut benutzbar ist, optimieren Sie am besten Ihre bestehende Site. Das empfiehlt auch die Mobile Web Initiative (MWI) beim W3C (World Wide Web Consortium).

Eventuell können Sie auch eine so genannte Browserweiche einbauen, welche die Benutzer, entsprechend den Geräten die sie benutzen, zu unterschiedlichen Unterbereichen Ihrer Site leitet.

Bei den Seiten für mobile Geräte achten Sie vor allem auf Folgendes:

  • Halten Sie die Seiten klein & kurz – mit Bildern nicht mehr als 100 KB groß und nicht höher als ca. 1000 Pixel bei Standardschriftgröße.
  • Fixieren Sie die Schriftgröße nicht.
  • Fixieren Sie die Seitenbreite nicht, damit diese an die kleinen Displays angepasst werden kann (meist um die 200 bis 300 Pixel breit).
  • Legen Sie die Seiten nicht zu breit an, das heißt, auch die Grafiken sollten möglichst nicht breiter als 300 Pixel sein. Bauen Sie lieber kleine Vorschaubilder ein und verlinken Sie diese zu den großen Abbildungen. Das reduziert gleichzeitig auch die Datenmenge.
  • Verzichten Sie auf Frames.
  • Verzichten Sie auf Formulare zur Navigation, diese werden auf vielen mobilen Browsern entweder gar nicht angezeigt oder sie sind sehr mühsam zu bedienen. Wenn Sie Formulare tatsächlich brauchen, legen Sie diese möglichst groß an und verteilen Sie die Elemente auf mehrere kurze Seiten.
  • Verzichten Sie auf Popup-Fenster.
  • Setzen Sie eingebettete Medien wie Flash-Filme mit Bedacht ein. Viele Geräte unterstützen diese nicht. Sehen Sie für solche Fälle einen alternativen Zugang zur Information vor.
  • Vermeiden Sie komplexe CSS-Layouts – viele mobile Browser haben mit diesen Probleme. Tabellen zur Gestaltung sind sowieso tabu.

Die Mobile Web Initiative (MWI) veröffentlicht umfangreiche Anleitungen für das Gestalten von Websites, die auch mobil genutzt werden sollen. Auf ihrer Website bietet sie neben umfangreichen Informationen auch einen interaktiven Web-Check an, der Ihre Site kostenlos auf Probleme hin prüft, die bei der Nutzung über ein Mobilgerät auftreten können. Seien Sie auf eine lange Liste mit Problemen gefasst – leider ist es ohne Erfahrung nicht leicht, deren Schwere zu beurteilen.

Die MWI kümmert sich auch darum, die Bedienung zu vereinfachen und zu standardisieren. Dazu ist sie in Kontakt mit Geräte- und Software-Herstellen.

Quelle: contentmanager.de (Jens Jacobsen)

Tags: , ,

Internet in Bayern

Maxi Komplett so heißt der Tarif bei M-net.

Bandbreiten von M-net Maxi Komplett

Sie haben die Wahl zwischen 2 Bandbreiten: Bis zu 6000/512 kbit/s oder bis zu 18.000/1.000 kbit/s.
Hinweis: Die maximale Übertragungsgeschwindigkeit richtet sich nach der Netzauslastung, der kundenseitig genutzten Technik und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server.

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beträgt wahlweise 0, 12 oder 24 Monate.

Einrichtungspreis für Maxi Komplett

Der einmalige Einrichtungspreis ist abhängig von der gewählten Mindestvertragsdauer: Ohne Vertragsbindung beträgt der einmalige Einrichtungspreis 69,90 €, bei einem 12- oder 24 Monatsvertrag ist die Einrichtung kostenlos.

Werbeprämie

Für jede Neukundenwerbung zwischen dem 01.10.2009 und 30.11.2009 belohnen wir Sie mit einer von 6 attraktiven Sachprämien oder wahlweise eine Geldprämie in Höhe von 50 €.

Wechsel zu Maxi Komplett

M-net übernimmt grundsätzlich folgende Formalitäten zum Anschlusswechsel: die Kündigung des Telefonanschlusses, Telefon-Sondertarife wie z.B. XXL oder Business Call, den Telefonbucheintrag und die Übernahme der Rufnummern (Portierung).

Telefon-Flatrate

Die Telefon-Flatrate umfasst alle Sprachverbindungen in das deutsche Festnetz. Ausgenommen sind Sonderrufnummern, Mobilfunkverbindungen und Daten- bzw. Internetverbindungen.

Preise

Maxi Komplett 6.000 ab 24,90 Euro

Maxi Komplett 18.000 ab 28,80 Euro

Anbieter: http://www.m-net.de

Quelle: m-net.de

Tags: ,

MacBook im Unibody-Gehäuse

Das stylishe neue MacBook ist gerade mal 2,74 cm flach und 2,13 kg leicht1 und sieht so auf jedem Schreibtisch gut aus (oder in jedem Rucksack und jeder Aktentasche). Es hat ein neues nahtloses und robusteres Unibody-Gehäuse mit abgerundeten Konturen, wodurch es ganz einfach in deine Tasche oder deinen Rucksack passt. Das Gehäuse ist aus strapazierfähigem Polycarbonat, das den täglichen Einsatz in der Schule, bei der Arbeit oder auf Reisen problemlos übersteht. Selbst die Unterseite des neuen MacBook fühlt sich jetzt anders an. Sie ist mit einem rutschfesten Material beschichtet, wodurch dein MacBook genau da bleibt, wo du es hinstellst – ob auf den Schreibtisch im Büro oder einen Klapptisch im Flugzeug.

Bildschirm.

Das MacBook hat jetzt ein 13,3″ Widescreendisplay mit LED-Hintergrundbeleuchtung und Hochglanzanzeige, auf dem alles noch viel besser aussieht. Dokumente, Videos, Fotos und Spiele sehen gestochen scharf und detailliert aus. Die LED-Hintergrundbeleuchtung bietet brillante Farben und sorgt dafür, dass das Display sofort seine volle Helligkeit erreicht, sobald du das MacBook aufklappst. Die Auflösung von 1280 x 800 Pixel bietet ein hervorragendes Gleichgewicht zwischen leuchtenden Farben und guter Lesbarkeit in perfekt tragbarer Größe.

Großes Multi-Touch-Trackpad aus Glas.

Das Multi-Touch-Trackpad des neuen MacBook hat keine Taste mehr, denn es ist die Taste. Das bedeutet mehr Platz für deine Finger und mehr Platz zum Klicken – links, rechts, in der Mitte und überall dazwischen. Das Trackpad hat eine glatte, angenehme Oberfläche, die sich toll anfühlt. Damit kannst du vertraute Funktionen wie Rechtsklicks oder Scrollen mit zwei Fingern sowie Multi-Touch-Gesten ausführen: mit Aufziehen vergrößerst du die Schriftgröße in einem Dokument, mit Drehen kannst du Fotos neu ausrichten, mit Streichen durch Websites navigieren und vieles mehr.
Fingerfreundlich.

Die Mobilität des MacBook beeinträchtigt keine wichtigen Funktionen. Es hat eine normalgroße Tastatur und die reaktionsschnellen Tasten sind der Fingerform entsprechend gewölbt. Das kompakte Design der Tastatur ist perfekt in das Unibody-Gehäuse integriert, damit du einen angenehmen Anschlag hast, ob du nur schnell eine E-Mail oder einen langen Forschungsbericht schreibst. Außerdem hast du mit nur einem Tastendruck Zugriff auf die Musik- und Videosteuerungen und Max OS X Funktionen wie Dashboard und Exposé.

Einfach anschließen. Einfach verbinden.

Die Anschlüsse am MacBook wie der MagSafe Netzanschluss, der Gigabit-Ethernetanschluss, der Mini DisplayPort, der USB-Anschluss und der Audioeingang und -ausgang sind alle ganz praktisch auf der gleichen Seite des Notebooks integriert. So bleiben die Kabel schön geordnet und das Verbinden und Trennen von Geräten geht schnell und einfach.

Klares, aufgeräumtes Innendesign.

Das MacBook ist innen genauso gut designt wie außen. Wenn du es umdrehst, wird dir die nahtlose, stabile Unterseite ohne Batteriefach auffallen. Denn die Lithium-Polymer-Batterie im neuen MacBook ist direkt im Gehäuse eingebaut. Abgesehen von mehr Stabilität, spart dieses integrierte Design auch Platz, den sonst die Komponenten von austauschbaren Batterien einnehmen. Dadurch steht mehr Platz für eine Batterie mit größerer Kapazität zur Verfügung, die mit einer Ladung bis zu 7 Stunden hält.2 Und all das in einem Gehäuse, das genauso flach und sogar noch leichter als bisher ist. Wenn du die Unterseite entfernst, siehst du ein klares und aufgeräumtes Innenleben. So kannst du ganz einfach mehr Speicher oder einer größere Festplatte hinzufügen.

Umweltfreundlich.

Das MacBook ist umweltfreundlicher als die meisten anderen Computer. Es ist energieeffizient, frei von vielen Giftstoffen und wird aus recycelbaren Materialien hergestellt.

Effiziente Energienutzung.

Das MacBook hat eine besonders energieeffiziente Stromversorgung, die dafür sorgt, dass auf dem Weg von der Steckdose zu deinem Computer weniger Strom verloren geht. Weniger Stromverbrauch bedeutet geringere Stromrechnungen und weniger Treibhausgasemissionen durch Kraftwerke.
Fortschrittliches Power Management.

Anders als viele auf Windows basierte PC-Systeme hat das MacBook energieeffiziente Hardwareteile, die Hand in Hand mit dem Betriebssystem arbeiten, um Strom zu sparen. Mac OS X fährt Festplatten herunter und aktiviert den Ruhezustand der energiesparenden Displays mit LED-Hintergrundbeleuchtung. Und es verteilt die Aufgaben sowohl auf die zentralen Prozessoren als auch die Grafikprozessoren. Mac OS X nutzt jede Gelegenheit, Energie zu sparen, und sei sie auch noch so klein. Es reguliert den Prozessor sogar zwischen den Tastenanschlägen und reduziert so den Energieverbrauch zwischen den von dir getippten Buchstaben. Das ist nur einer der vielen Wege, wie es Apple gelingt, durch viele kleine Energiemengen große Energieeinsparungen zu erreichen.

ENERGY STAR Zertifizierung.

Das MacBook erfüllt die strengen EPA-Anforderungen an den Stromverbrauch und ist damit ENERGY STAR zertifiziert. Mit ENERGY STAR 5.0 werden die Effizienzstandards für Netzteile um einiges höher gesetzt und ehrgeizige Grenzwerte für den Stromverbrauch von Computern im Jahresdurchschnitt definiert.

Weniger Giftstoffe.

Die größte Herausforderung der Computerindustrie in puncto Umweltschutz ist die Verwendung von Arsen, bromhaltigen Flammschutzmitteln, Quecksilber, Phthalaten und PVC in Produkten. Apple hat hart daran gearbeitet, bromhaltige Flammschutzmittel und PVC aus Hauptplatinen, internen und externen Kabeln, Steckern, Isolationsstoffen, Klebstoffen und vielem mehr zu beseitigen. Außerdem haben wir auf viele weitere Giftstoffe verzichtet, die in anderen Notebook-Computern noch üblich sind. Beispielsweise haben wir eine quecksilberfreie Hintergrundbeleuchtung und arsenfreies Glas für das Display des MacBook verwendet.

Hält bis zu 5 Jahre.

Die austauschbaren Batterien in den meisten Notebooks sind so gebaut, dass sie nach einem oder zwei Jahren ersetzt werden müssen. Dadurch werden viele Batterien verbraucht und landen auf Deponien. Die Batterie im neuen MacBook Pro hält bis zu fünf Jahre oder 1.000 Ladezyklen. Das MacBook Pro kommt deshalb in einem Zeitraum mit einer Batterie aus, in dem ein herkömmliches Notebook drei verbraucht. So werden Abfälle und die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert.3 Und um sicherzustellen, dass Batterien ordnungsgemäß entsorgt werden, hat Apple in 95 % aller Länder, in denen Apple Produkte verkauft werden, ein Rücknahmeprogramm für Batterien.

Kleinere Kartons, weniger Flugzeuge.

Die Verpackung des neuen MacBook ist im Vergleich zum originalen MacBook um 53 % kleiner und im Vergleich zu seinem Vorgänger um 20 % kleiner. Und kleinere Verpackungen sind besser für unseren Planeten. Denn es bedeutet, dass mehr davon auf jede Palette passen. Und das wiederum heißt: mehr Produkte pro Schiff und Flugzeug. Was weniger Schiffe und Flugzeuge – und somit weniger CO2-Ausstoss – bedeutet. Das scheint zwar nur eine kleine Veränderung zu sein. Aber sie hat einen großen Einfluss auf unsere Umwelt.

Recycelbare Materialien.

Dank des ultraeffizienten Designs und der Verwendung von recycelbaren Materialien wie hochwertigem Polycarbonat, Aluminium und Magnesium, die in anderen Produkten wiederverwertet werden können, hat Apple die Abfallstoffe reduziert, die am Ende des Lebenszyklus eines MacBook anfallen.

Das EPEAT Gold Siegel.

Auf der Grundlage seines innovativen und umwelfreundlichen Designs hat das MacBook den Gold-Status, die höchste Bewertung der EPEAT, erreicht. EPEAT steht für “Electronic Product Environmental Assessment Tool”, eine Initiative, die die Umwelteinflüsse eines Produkts auf der Grundlage von Recyclingfähigkeit, Energieverbrauch, Design- und Fertigungsaspekten bewertet.

Ein Display mit LED-Hintergrundbeleuchtung.

Ein brillantes 13,3″ Widescreendisplay.
Sobald du dein neues MacBook aufklappst, begrüßt dich ein glänzendes Display mit LED-Hintergrundbeleuchtung mit voller Helligkeit und erweckt deine Fotos, Filme und Präsentationen mit leuchtenden Farben zum Leben. Auf dem Widescreendisplay mit einer Auflösung von 1280 x 800 Pixel hast du viel Platz fürs Multitasking. Trotzdem ist es kompakt genug, um es überallhin mitzunehmen. Und das Display ist grüner als je zuvor: Es ist energieeffizient, frei von gefährlichen Schadstoffen wie Quecksilber und aus arsenfreiem Glas hergestellt.

Die langlebigste MacBook Batterie, die es je gab.

Bis zu 7 Stunden mit einmal Aufladen. Bis zu 1.000 Mal wiederaufladen.
Jetzt kannst du dein MacBook überallhin mitnehmen, ohne es irgendwo anzuschließen oder das Netzteil mit dabei zu haben. Seine eingebaute Lithium-Polymer-Batterie hält pro Ladung bis zu 7 Stunden1, wodurch es perfekt für lange Flüge, ganztägige Workshops und Nachtsitzungen vor der Matheprüfung geeignet ist. Dank der fortschrittlichen Batteriechemie und Ladetechnologie kann die Batterie des MacBook bis zu 1.000 Mal wiederaufgeladen werden und hält bei normaler Verwendung bis zu fünf Jahre – nahezu drei Mal länger als eine herkömmliche Notebook-Batterie.2 So entsteht weniger Abfall. Und das wiederum macht die Batterie besonders umweltfreundlich.

Mehr Platz zum Navigieren,

mehr Möglichkeiten zum Interagieren.
Das Erste, was dir am neuen Multi-Touch-Trackpad des MacBook auffällt, ist die Taste – wenn Sie dir denn überhaupt auffällt. Das gesamte Trackpad ist nämlich die Taste. Du kannst also überall auf der fingerfreundlichen Glasoberfläche klicken. Ohne separate Taste ist das Trackpad größer und deine Finger haben mehr Platz zum Bewegen, Klicken und für Gesten. Und da das Trackpad Multi-Touch-Gesten unterstützt, kannst du mit einem oder zwei Fingern und Gesten wie das Scrollen mit zwei Fingern, Auf- und Zuziehen, Streichen und Drehen in deinen Dokumenten, Fotos und Programmen arbeiten. Und wenn du aus der Welt des Rechtsklicks kommst, kannst du auf dem Trackpad einen Rechtsklick-Bereich festlegen oder einfach mit zwei Fingern drücken.

Action Held.

Das MacBook hat eine fantastische Grafikleistung für allgemeine Aufgaben, die bei 3D-Spielen wie “Spore”, “Call of Duty” und “Sims 3″ besonders gut aussieht. Der NVIDIA GeForce 9400M Grafikprozessor sorgt für eine hervorragende Grafikleistung bei alltäglichen Aufgaben, mit bis zu fünf Mal höherer Leistung für grafikintensive Programme.3 Dank seiner fortschrittlichen Architektur sorgt der NVIDIA Grafikprozessor für ein flüssiges, direktes Gameplay. So kannst du tief in die Spielewelten eintauchen, die mit leuchtenden Farben, Detailreichtum und flüssigen Bewegungen zum Leben erweckt werden, ohne dass dies zu Lasten der Batterielaufzeit geht.

Produktivitätsexperte.

Mit dem schnellen 2,26 GHz Intel Core 2 Duo Prozessor sind die täglichen Dinge wie Mailen, Surfen und das Arbeiten mit Dokumenten, Tabellen und Präsentationen in iWork oder Microsoft Office für Mac (separat erhältlich) ein Kinderspiel. Und er ist leistungsstark genug, um prozessorintensive Aufgaben wie das Retuschieren von Fotos, das Bearbeiten eines Projekts in iMovie und das Komponieren eines neuen Songs in GarageBand zu bewältigen, sodass du alle Programme der iLife Suite voll nutzen kannst. Sogar Microsoft Windows kann mit nativer Geschwindigkeit laufen. Und es kommt noch besser: Das MacBook hat standardmäßig 2 GB Arbeitsspeicher (mit Unterstützung von bis zu 4 GB), damit du mehrere Programme reibungslos und effizient ausführen kannst.

Persönlicher Bibliothekar.

Musik, Fotos und Filme, ganz zu schweigen von deinen Dokumenten und anderen Dateien, sammeln sich schnell an. Deshalb bietet das MacBook jede Menge Speicherplatz. Es hat eine große 250 GB Festplatte mit Upgrade-Optionen bis zu riesigen 500 GB, damit du alles überallhin mitnehmen kannst.

Selbst das Stromkabel ist eine Innovation.

Der MagSafe Power Adapter hat eine magnetische Verbindung statt einer physischen. Wenn also jemand am Stromkabel hängen bleibt, während du arbeitest, dann wird dein MacBook nicht gleich vom Schreibtisch gerissen. Stattdessen wird die Kabelverbindung sauber abgetrennt, ohne das Kabel oder das System zu beschädigen. Und obendrein kannst du anhand der LED am Stecker, die von orange auf grün wechselt, sehen, ob dein MacBook vollständig aufgeladen ist.

Drahtlos. Problemlos.

Mit der integrierten AirPort Extreme 802.11n Wi-Fi-Funktechnologie bist du blitzschnell online.5 Wie alles beim Mac, so könnte auch der Zugriff auf Wi-Fi-Netzwerke nicht einfacher sein. Wenn du schon einmal mit einem Netzwerk verbunden warst, dann meldet dich der Mac automatisch wieder an und du kannst sofort im Web surfen, mailen oder videochatten.6 Hast du ein Handy, Headset, eine Tastatur oder Maus, die Bluetooth fähig sind? Dank integriertem Bluetooth 2.1 + EDR kannst du all diese Geräte mit deinem MacBook verbinden. Und sie werden sogar jedes Mal wiedererkannt.

CDs und DVDs brennen.

Das MacBook kommt standardmäßig mit einem SuperDrive Laufwerk. Was daran “super” ist? Zum einen kannst du deine Lieblings-DVDs und Musik-CDs anhören. Zum anderen eigene CDs und DVDs brennen, um Sicherungskopien deiner Daten oder deine eigenen Musikmixe zu erstellen. Oder brenne mit der mitgelieferten iDVD Software eigene hollywoodreife iMovie Filme und schau sie dann auf einem DVD-Player an.

Anschlussmöglichkeiten.

Das MacBook bietet Plug-and-Play-Unterstützung für deine digitalen Geräte wie Digitalkamera, Drucker, externe Festplatten, Maus und Tastatur – und natürlich auch für iPhone und iPod. Einfach mit einem der praktischen Anschlüsse verbinden. Brauchst du einen größeren Arbeitsbereich? Dann schließ einfach ein Apple LED Cinema Display an den Mini DisplayPort an, um den Schreibtisch deines MacBook zu erweitern. Oder schließ einen Projektor an, damit deine Sachen richtig groß rauskommen. Das MacBook hat außerdem einen Gigabit-Ethernetanschluss, einen Kopfhöreranschluss, der auch als Audioeingang fungiert, und einen Anschluss für Diebstahlsicherung.

Integrierte iSight Kamera.

Geschickt integriert – fast versteckt – befindet sich über dem Display des MacBook eine iSight Kamera, mit der du Fotos und Videos aufnehmen kannst. Wenn du sie mit dem integrierten Mikrofon und der mitgelieferten iChat Software verwendest, kannst du überall sein, ohne wirklich da zu sein. Videochatte mit bis zu drei Freunden, zeig deiner Mutter ein Video oder einem Kunden eine Präsentation.5 Mit der iSight Kamera und Photo Booth kannst du auch Schnappschüsse mit lustigen Fotoeffekten verfremden. Oder verwende sie mit QuickTime X, um ein Video aufzunehmen, das du dann mit nur einem Klick in iTunes, MobileMe oder YouTube teilen kannst. Und das Beste daran: Du verschwendest keine wertvolle Zeit mit der Installation von Software oder der Konfiguration der Kamera. iSight funktioniert einfach – wie alles beim Mac.

Perfekt für das tägliche Alles.

Ein Mac wird schon mit allem geliefert, was du für Mails, Kalender, Kontakte, Surfen im Internet und mehr brauchst. All das ist Teil des Mac Betriebssystems Mac OS X Snow Leopard.

Hardware und Software sind so konzipiert, dass sie bestens zusammenarbeiten.

Gleich beim ersten Arbeiten mit einem Mac wirst du merken, wie gut es ist, wenn Hardware, Software und Betriebssystem vom gleichen Hersteller stammen. Nimm beispielsweise das Multi-Touch-Trackpad bei jedem MacBook. Mac OS X Snow Leopard erkennt Multi-Touch-Gesten, sodass du über einen Rechtsklick Kontextmenüs öffnen, mit zwei Fingern nach oben oder unten scrollen, mit Streichbewegungen durch Webseiten navigieren und vieles mehr machen kannst.

Arbeitet mit Windows.

Auf dem Mac lassen sich auch Microsoft Office Programme wie Word und Excel öffnen, und sogar Windows läuft. Kompatibilität mit der PC-Welt ist also gewährleistet.1 Du kannst sogar Dokumente mit PC-Benutzern austauschen, auf dem Drucker im Büro oder in der Schule drucken und in Windows Netzwerken arbeiten.

Wi-Fi-fähig.

Im Mac ist auch Wi-Fi Technologie schon integriert2, weshalb er mit ein paar Klicks auf drahtlose Netzwerke zugreifen kann (natürlich auch auf Windows Netzwerke). Ganz ohne Konfigurationsprozess oder komplizierte Netzwerkeinrichtung. Wie bei vielen anderen Sachen macht der Mac alles für dich.

Fotos auf dem Mac.

iPhoto hat eine Funktion zur Gesichtserkennung, mit der du dein Fotoarchiv nach den Personen auf den Bildern sortieren kannst. Wenn du also ein bestimmtes Foto von jemandem suchst, ist der schwierige Teil der Arbeit bereits erledigt.

Filme auf dem Mac.

Mit iMovie kannst du in wenigen Minuten einen fantastischen Film erstellen und diesem einen professionellen Schliff verpassen. Du kannst großartig animierte Titel hinzufügen oder ein verwackeltes Video mit ein paar Klicks stabilisieren.

Musik machen auf dem Mac.

Der Mac kann dir auch das Gitarre oder Klavier spielen beibringen. Öffne einfach GarageBand und dein Mac wird zum Musiklehrer. Du kannst sogar Künstler-Übungen laden und bekannte Songs von den Musikern lernen, die sie berühmt gemacht haben.

Viren? Können dir egal sein.

Mac OS X Snow Leopard ist ganz auf Sicherheit ausgelegt und nicht ständigen Angriffen durch PC-Viren und Malware ausgesetzt. Sofort nach dem Auspacken ist jeder Mac extrem sicher, sodass du ohne Bedenken und ohne Unterbrechung arbeiten oder spielen kannst.

Aufgepasst.

Dateien, die aus dem Internet geladen wurden, sehen oft unverdächtig aus, können aber gefährliche Malware enthalten. Deshalb werden Dateien, die du mit Safari, Mail und iChat lädst, geprüft, um festzustellen, ob sie Programme enthalten. Falls ja, weist dich Mac OS X Snow Leopard darauf hin und warnt dich beim ersten Öffnen.

Immer up-to-date.

Bei potenziellen Sicherheitslücken reagiert Apple schnell und stellt Software-Updates und Verbesserungen bereit, die automatisch geladen und mit einem Klick installiert werden können.

Die neueste Technologie.

Intel Multicore-Prozessoren sind Standard auf jedem Mac Notebook, sodass die Programme superschnell laufen. Leistungsstarke Grafikprozessoren erwecken die neuesten 3D-Spiele zum Leben. Und auch eine iSight Kamera, Bluetooth und vieles mehr ist schon integriert.

Vieles, was du auf keinem PC findest.

Auf dem MacBook findest du Innovationen sogar dort, wo du sie nicht erwartest. Zum Beispiel beim Netzteil, das magnetisch angeschlossen wird. Die Verbindung wird so einfach getrennt, wenn jemand am Kabel hängen bleibt, während du arbeitest. Oder bei einer eingebauten Batterie, die dein MacBook pro Ladung bis zu 7 Stunden lang mit Strom versorgt und bis zu 1.000 Mal aufgeladen werden kann.4

Das weltweit fortschrittlichste Betriebssystem.

Jeder Mac wird mit Mac OS X Snow Leopard geliefert, einem Betriebssystem, das voll und ganz auf die fortschrittliche Technologien im Mac ausgerichtet ist. Mac OS X basiert auf einem stabilen UNIX Kern und ist auf Einfachheit und Benutzerfreundlichkeit ausgelegt. Das macht den Mac so innovativ, sicher, kompatibel und benutzerfreundlich.

Quelle: apple.com

Tags: ,

Fehlerjagd beginnt!

WordPress 2.9 – die Fehlerjagd beginnt!

Vor jedem großen Versionssprung wird eine öffentliche Fehlerjagd eingeläutet. Möglichst viele Benutzer sollen die neue Version auf Herz und Nieren prüfen und den Entwicklern etwaige Fehler melden.

Der erste Fehlerjagd geht vom 5. bis zum 7. November, die zweite findet zwischen dem 14. und 16. November statt.

Die aktuelle Entwicklerversion läuft derzeit noch unter dem Titel “2.9 rare”, allerdings wurde vor Kurzem im Entwickler-Chat angekündigt, dass heute die erste Betaversion veröffentlicht werden soll. Diese wird also nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Wir erstellen täglich einen Schnappschuss der aktuellen Entwicklerversion, wenn Ihr bei der Fehlerjagd mitmachen wollt, installiert euch den letzten Schnappschuss, testet die neuen Funktionen der kommenden Version 2.9 und solltet Ihr Fehler finden, meldet sie den Entwicklern.

Weitere Informationen findet Ihr im Entwicklerblog.

Quelle: wordpress-deutschland.org

Tags:

iPhone APP für WordPress

Die neue, sehr stark überarbeitete Version auf iPhone und iPod Touch ist im Appstore verfügbar und steht den Nutzern von WordPress ab Version 2.7 zur Verfügung. Viele Änderungen in der Oberfläche und damit ein bessere Arbeiten führen zu dem großen Versionssprung.
Mehr Infos findet Ihr unter iPhone – WordPress 2.0 Feature List

Quelle: wordpress-deutschland.org

Tags: , ,

Flash nutzt eine Lücke im Sicherheitssystem der Browser

Neue Tools geben dem Benutzer die Kontrolle über seine Festplatte zurück.

Cookie-Löscher sind für die Onlinewerber ein Problem. Fein ausdifferenzierte Werbeformate versuchen sich im Rahmen des Behavioral Targeting am Surfverhalten der Benutzer zu orientieren und dessen Bedürfnisse so genau wie möglich zu erahnen. Die Beobachtung dieses Verhaltens, das Tracking, geschieht im Wesentlichen durch eine Registrierung von Seitenaufrufen, verbunden mit einer eindeutigen – in der Regel anonymen – Identifizierung des Users. Und für letzteres sind die Cookies zuständig. Logisch also, dass Software zum Blocken von lästigen PopUp-Fenstern häufig auch Cookies aussperrt.

Schauen Sie mal selbst nach, welche Flash-Cookies sich auf Ihrem System eingenistet haben.

Doch nicht nur Werber fürchten sich vor den Browsererweiterungen mancher Anbieter, die das Speichern von Cookies gar nicht oder nur eingeschränkt zulassen oder die kleinen Speicherdateien nach jeder Surf-Sitzung wieder vom Rechner entfernen.

Auch die Seitenbetreiber versuchen mit Cookies festzustellen, welcher Nutzer ein Stammkunde ist und welcher eine Site zum ersten Mal besucht. Das US-Marktforschungsunternehmen Comscore sorgte für lebhafte Diskussionen in der Web-Analyse-Szene, als man eine Studie veröffentlichte, die letztlich besagt, dass bis zu 30 Prozent der Nutzer Cookies regelmäßig löschen. Gründet eine Website dann ihre Werbepreis-Liste auf einer Größe wie „Unique Visitors“, führt ein solches Nutzerverhalten zu einem gewaltigen Messfehler und einer deutlich zu hohen Zahl an Benutzern, weil jeder Nutzer, der ohne Cookie ankommt per se als neue Nutzer eingestuft wird.

Flash-Cookies sind schwer zu löschen
Insofern ist es verständlich, dass die Tracker nach immer feineren Methoden suchen, um dem User auf der Spur zu bleiben. Eine dieser Methoden ist das Flash-Cookie von Adobe selbst auch Local Shared Object genannt. Technisch betrachtet ist das Verfahren das Gleiche wie bei Browser-Cookies mit einer feinen, aber entscheidenden Ausnahme. Der Flash-Player legt seine Textdatei in einem eigenen Verzeichnis in den „Anwendungsdaten“ des Systems ab. Hier werden die Flash-Cookies weder von den Löschmethoden des Browsers noch von den meisten Drittanwendungen gefunden und somit auch nicht gelöscht. Eines der ersten Blocker-Programme, das mit Flash-Cookies umgehen kann ist der Maxa Cookie Manager.

Der Maxa-Cookiemanager ist einer der ersten, die transparent mit Flash-Cookies arbeiten

Mit ihrer sehr hohen Marktdurchdringung erreicht die Flash-Technik fast die gleiche Verlässlichkeit wie das System der Browser-Cookies, den dort gibt es eine Quote zwischen fünf und zehn Prozent, die bereits das Setzen von Cookies verhindert. Freilich war der mögliche Missbrauch von Flash-Cookies auch für Macromedia bereits ein Thema und so ersann die Softwareschmiede einen Sicherheitskonfigurator, der im Wesentlichen das Speichern von Flash-Cookies überhaupt und wenn erlaubt, dann die Größe der gespeicherten Datenmenge definiert. Unsinnigerweise ist der Konfigurator eine reine Online-Applikation, die außerdem vom Interface her viele Normalnutzer überfordern dürfte.

Natürlich ist die Grundidee der Local Shared Objects keine schlechte. Sie dienen zum Beispiel dazu, dass zwei Flash-Filme miteinander kommunizieren können. So kann zum Beispiel eine Website lernen, welchen Flash-Film ein Nutzer bereits gesehen hat und ihm beim nächsten Besuch einen anderen anbieten. Auch Zustandsbeschreibungen lassen sich hier speichern. So könnte das Flash-Cookie die Betrachtungsdauer eines Videos überwachen und beim nächsten Aufruf genau an der Ausstiegsstelle fortsetzen. Sofern der Nutzer bis dahin seine Flash-Cookies nicht von Hand gelöscht hat.

Quelle: drweb.de

Tags: , ,

Geschäftsideen schützen…

Die Gedanken sind frei: Auf Geistesblitze gibt es weder Urheberrechte noch Patent- oder Markenschutz. Kluge und erfolgreiche Geschäftsleute setzen ihre Ideen daher in die Tat um, anstatt jeden guten Einfall eifersüchtig gegen potenzielle Konkurrenten zu verteidigen. Umgekehrt scheuen sie sich nicht, fremde Ideen aufzugreifen und kreativ weiter zu entwickeln.

Im Geschäftsleben wird bekanntlich geklaut und abgekupfert was das Zeug hält. Und das ist auch gut so: Denn der konsequente Schutz flüchtiger Ideen ist bei genauerer Betrachtung weder praktikabel noch sachlich berechtigt. So unverzichtbar der originäre geistige “Schöpfungsakt” auch sein mag – jeder Einfall geht in der ein oder anderen Form auf gedankliche Leistungen anderer Menschen zurück.

Voraussetzungslose Kreationen gibt es genau genommen nicht. Ob es sich bei einer einzelnen Eingebung oder Entwicklung tatsächlich um eigenschöpferische Intuition und freie Assoziation handelt oder sie “nur” die konsequente Fortsetzung und Umformung von Impulsen aus der direkten oder indirekten Kommunikation mit anderen Menschen darstellt, ist letztlich nicht beweisbar.

Bei allem Verständnis für das Bedürfnis einfallsreicher Menschen nach Schutz ihres “geistigen Eigentums”, die Gedanken- und Ideenfreiheit ist ein hohes Gut. Nicht abzusehen, welche Ermittlungs- und Rechtsprechungsfolgen eine konsequente “Inspirationskontrolle” hätte. Wer tolle Geschäftsideen hat, ist vielmehr gut beraten, sie in die Praxis umzusetzen – oder anderen Menschen dabei zu helfen, es zu tun.

Angenommen, Ihnen schwebt ein komplett E-Mail-basiertes Content-Management-System vor, dann müssen Sie es ja nicht unbedingt selbst zur Serienreife bringen und am Markt platzieren. Das in Ihrer Idee gespeicherte Erfahrungswissen und den besonderen innovativen “Kick” können Sie ja auch als Berater, Trainer, Mentor oder auch Autor weitergeben.

Freiheit für Fiktionen
Besser als Ihre Eingebungen sicherheitshalber in der Schublade verschwinden zu lassen, sind Sie damit allemal bedient.

Erstens führt gedankliches Sicherheitsdenken in die Inspirations-Isolation: Kreative Originale, die freigiebig mit ihren “Erfindungen” umgehen, ziehen demgegenüber einfallsreiche Menschen an. Eine anregende Umgebung wiederum produziert Ideennachschub am Fließband.

Zweitens schafft nur die Umsetzung oder Veröffentlichung materiellen Mehrwert. Wem bereits die ideelle Befriedigung reicht, braucht selbst dafür den Austausch mit anderen Menschen.

Drittens sinkt die “Haltbarkeit” von Ideen in unserer extrem dynamischen Lebens- und Berufswelt immer weiter. Was heute als der letzte, avantgardistische Schrei erscheint, kann morgen schon ein gedanklicher Ladenhüter sein.

Viertens wird der Urheber erst im konkreten Umsetzungs- oder Veröffentlichungsprozess gezwungen, den scheinbar so genialen Geistesblitz von allen Seiten zu beleuchten. Erfahrungsgemäß entpuppt sich dabei die Mehrzahl vermeintlicher Marktlücken für “revolutionärere” Dienstleistungen und Produkte als Flops und Rohrkrepierer.

Außerdem werden die Bedeutung und der Wert einzelner Ideen weit überschätzt. Auch wenn viele Gründer in der “unschlagbaren Geschäftsidee” den zentralen Pfeiler des unternehmerischen Erfolgs sehen – sie ist es nur in ganz seltenen Ausnahmefällen. Weit wichtiger als noch so viele gute Ideen sind Selbstbewusstsein, Beharrlichkeit, Frustrationstoleranz, Fleiß, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und – nicht zu vergessen: Geld.

Rechtliche Schutzräume
Da die Gedanken nun einmal frei sind, findet sich im Strafgesetzbuch auch kein Paragraf, der einen etwaigen Ideenmissbrauch regelt. Gesetzlich unter Strafe gestellt ist lediglich das Verletzen und Verwerten fremder Geheimnisse zum Beispiel durch Verletzung der Privatsphäre, des Post- und Fernmeldegeheimnisses oder unter Ausnutzung bestimmter Vertrauensstellungen (wie sie zum Beispiel für Beamte, Anwälte oder Sachverständige gelten).

Der Grundsatz der Ideenfreiheit bedeutet wiederum nicht, dass die Ergebnisse geistiger Anstrengungen völlig wehrlos fremden Verwertungsinteressen ausgeliefert sind. Die folgenden rechtlichen Schutzvorschriften sorgen zumindest für eine gewisse Sicherheit.

Wettbewerbsrecht
Sobald Sie mit Waren oder Dienstleistungen am Markt teilnehmen, darf ein Mitbewerber Ihre Angebote nachahmen. Die “für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen” darf er laut Paragraf 4 des “Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs” (UWG) aber nicht “unredlich erlangen”. Mit anderen Worten: Er darf Sie, Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeiter nicht ausspionieren (um zum Beispiel hinter den Trick mit der cleveren Rechteverwaltung Ihres E-Mail-CMS zu kommen). Unlauter handelt Ihre Konkurrenz außerdem, wenn sie die Kunden über die Herkunft des Angebots täuscht oder “die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt”.

Markenrecht
Angenommen, Sie haben Ihr E-Mail-basiertes CMS unter dem Produkt- oder Servicenamen “CMail” bekannt gemacht, dann genießt diese Bezeichnung allein durch Ihr Auftreten am Markt bereits einen elementaren Schutz. Konkurrenten im gleichen Marktsegment dürfen den Begriff dann nicht einfach übernehmen. Bevor jedoch durch reine Benutzung und Bekanntheit eine eigene Marke entsteht, die bundesweit oder gar international faktischen Bestandsschutz genießt, vergehen in der Regel Jahre.

Das Markenrecht bietet daher die Möglichkeit, unverwechselbare Wort-, Bild- oder auch Hörmarken von vornherein registrieren zu lassen. Ein zehnjähriger Markenschutz etwa für einen Produktnamen oder ein Logo schlägt mit rund 300 Euro zu Buche. Eine Verlängerung ist möglich. Damit ist die betreffende Marke jedoch nur im geschäftlichen Umfeld des Markeninhabers geschützt. Obwohl die Marke “CMail” zum Beispiel in der Dienstleistungs-”Markenklasse 35″ (“Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten”) eingetragen ist, darf sie von Dritten durchaus ungestraft als Warenbezeichnung verwendet werden – beispielsweise für ein ausgefallenes Briefpapier. Wer eine Marke sicherheitshalber komplett für sich reservieren will, muss bei der Eintragung 4.500 Euro auf den Tisch legen.

Patentrecht
So lange es sich “nur” um kaufmännische Konzepte, Pläne oder Verfahren handelt, sind Geschäftsideen nicht patentierbar. Nur gewerblich anwendbare technische Erfindungen können Sie als Patent (oder “Gebrauchsmuster”) beim Patentamt anmelden. Im Fall des EMail-CMS könnte das zum Beispiel eine neuartige Servertechnik sein. Die Geheimhaltung der zugrunde liegenden Idee dürfen Sie sich von einem Patent allerdings nicht versprechen. Als Gegenleistung für die bis zu 20-jährige staatliche Monopolgarantie muss der Patentinhaber die technischen Spezifikationen sogar detailliert offen legen.

Urheberrecht
Auf das Urheberrecht können Sie sich nur berufen, wenn aus Ihrer “Geistesschöpfung” ein “Werk” geworden ist. Ob es sich dabei um einen Text, eine Tonaufnahme, eine bildliche Darstellung, eine multimediale Kombination (wie eine Website) oder andere, auch “flüchtige” Äußerungsformen handelt, ist völlig unerheblich.

Das Urheberrecht entsteht automatisch durch den Schöpfungsakt. Eine Anmeldung oder explizite Kennzeichnung (etwa durch einen “Copyright”-Vermerk) ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist allerdings eine gewisse “Schöpfungshöhe”, in der die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommt. Auf die Schwierigkeit, Dauer und Anstrengung des kreativen Akts kommt es dabei nicht an.

Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Grundsätzlich stehen allein dem Urheber sämtliche Verwertungsrechte zu. Um die geltend machen zu können und sich gegen missbräuchliche Verwendung und Entstellungen schützen zu können, muss die Urheberschaft und der Entstehungszeitpunkt des Werks beweisbar sein. Im Fall von Print-Veröffentlichungen ist die Urheberschaft normalerweise gut nachvollziehbar. Bei elektronischen und anderen “flüchtigen” Publikationen müssen Sie für eine dauerhafte Dokumentation oder glaubwürdige Zeugen sorgen.

Wichtig: Wenn Sie das revolutionäre Prinzip Ihres “CMail”-CMS zum Beispiel in Ihrem Weblog oder einem Zeitschriftenartikel vorstellen, ist diese Beschreibung geschützt – nicht jedoch das Verfahren, das dem Text zugrunde liegt. Sie können also niemanden daran hindern, Ihre Lösung in ein gewerbliches Angebot umzusetzen.

Vertraulichkeitsschwelle anheben
Dass Ideen wertvoll sind, wissen auch Ihre Kunden, Lieferanten, externen Dienstleister und Mitarbeiter. Aus diesem Grund gelten Vertraulichkeitserklärungen oder Quellenschutzvereinbarungen nicht als Ausdruck persönlichen Misstrauens. Wenn es unvermeidlich ist, im Zuge von Präsentationen, Verhandlungen oder Kooperationen sensible Informationen wie…

die Ergebnisse unveröffentlichter eigener Markt- und Produktforschungen,

Spezifikationen von Produkten und Dienstleistungen,

Geschäftspläne und kaufmännische Kennzahlen,

Betriebsgeheimnisse und ähnliches

…preiszugeben, können Sie die Beteiligten mit einem Non disclosure agreement auf die Nichtverbreitung des gewonnenen Wissens verpflichten. Damit ist die Geheimhaltung zwar keineswegs garantiert – mit einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung stärken Sie aber zumindest das Problembewusstsein, verringern die Gefahr der fahrlässigen Verletzung Ihres geistigen Eigentums und können obendrein Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen festlegen oder zumindest auf drohende Schadenersatzforderungen verweisen.

Zur Nachahmung empfohlen
Betrachten Sie das Ideendilemma ruhig einmal aus der umgekehrten Perspektive: Cleveres Kopieren ist nicht ehrenrührig! Statt sich zu grämen, dass Geschäftsideen nicht wasserdicht abgeschottet werden können, ja sogar das offensichtliche “Abkupfern” von Produkt-, Dienstleistungs- und Werbeideen erlaubt ist, sollten Sie sich diese Tatsache lieber für eigene Zwecke zunutze machen.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Das stellt selbstverständlich keine Aufforderung zum platten “Kopieren und Einfügen” von Programm- und Dateiquelltexten oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken dar. Vielmehr die Empfehlung, mit offenen Augen durch die Geschäfts- und Werbewelt zu gehen und dabei zu überlegen, welche Konzepte, Kampagnen und Kundenansprachen zum eigenen Angebot passen.

Blicken Sie dabei aber unbedingt über den Branchen-Tellerrand: Pfiffige Kopierer wildern mit Vorliebe bei erfolgreichen Unternehmen, zu denen sie nicht in direktem Wettbewerb stehen, die sich aber zum Beispiel an eine ähnliche Zielgruppe richten. Wenn Sie deren Ideen aufgreifen, auf Ihr eigenes Angebot hin anpassen oder kreativ weiterentwickeln ist dagegen überhaupt nichts einzuwenden. Unter Profis sind solche offensichtlichen, augenzwinkernden “Zitate” sogar gern gesehen.

Fazit
Damit aus Ihren Ideen schutzfähige Rechte und Vermögenswerte werden, müssen Sie sie erst einmal aus Ihrem Kopf entlassen und ein Eigenleben entwickeln lassen. Geizen Sie nicht mit Ihren genialen Gedankengängen – im Gegenteil: Am besten stecken Sie Ihre Umgebung mit Ihren Einfällen an. Damit sorgen Sie nicht nur bei sich selbst für laufenden Nachschub an guten Ideen – Sie bekommen auch ständig Inspiration von außen. Von der profitieren Sie ja ohnehin – ob Sie es in jedem im Einzelfall merken oder nicht.

Quelle: drweb.de

Tags: , , ,

Urheberrecht

Ein einzigartiges Webdesign benötigt eine gute Idee, schöpferischen Geist und Kreativität. Daher können Webdesigns auch urheberrechtlich geschützt sein. Doch wer besitzt die Rechte? Der Urheber oder der Auftraggeber? Wer besitzt die Rechte in einem Angestelltenverhältnis? Darf der Urheber sein Webdesign für Werbung in eigener Sache nutzen?
Wer sich geschützter Elemente im Internet bedient, begeht kein Kavaliersdelikt. Ihm blühen strafrechtliche Konsequenzen und der Urheber hat Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Dabei spielt es keine Rolle, ob das gestohlene digitale Gut gewerblich oder privat genutzt wird.

Wer besitzt die Rechte an einem Webdesign?
Grundsätzlich liegen alle Verwertungsrechte beim Urheber. Er darf anderen mittels Lizenzvertrag Nutzungsrechte einräumen. Darin wird geregelt, ob ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte gewährt werden:

Als Urheberrecht wird das Recht des Urhebers an seiner Werkschöpfung bezeichnet. Wirtschaftliche Interessen und die Ideale des Urhebers am Werk werden darin berücksichtigt. Es greift, sobald die persönliche, geistige Arbeit eine angemessene Schöpfungshöhe erreicht hat. Dafür muss sie besonders kreativ sein und die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck bringen. Nur so wird diese Arbeit zum „Werk“.

Die Allianz Deutscher Designer schätzt, dass nur jedes zehnte Webdesign als Werk gilt. Trotzdem können zahlreiche solcher Arbeiten oder einzelne Bausteine durch das Urheberrecht beziehungsweise verwandte Schutzrechte geschützt sein. Dr. Christian Lemke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, erklärt: „Ob ein bestimmtes Design oder Teile davon schutzfähig sind oder nicht, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Es kommt darauf an, ob im Einzelfall eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt.“

Wird eine ausschließliche Lizenz erteilt, ist der Lizenznehmer der einzige, der zur Nutzung des Webdesigns berechtigt ist. Selbst dem Urheber ist das in diesem Fall untersagt.
Werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt, darf der Lizenzgeber auch noch anderen Interessenten dieselben Rechte erteilen, wie dem ersten Lizenznehmer.

Die Lizenzverträge sind für den Webdesigner von entscheidender Bedeutung. Damit bestimmt er die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung seines Produkts. Insbesondere reglementiert er den Zugang zu seinem Webdesign im Internet. In den Lizenzverträgen werden also die Rahmenbedingungen für die Verwertung festgesetzt. Sie sind Verhandlungssache.

Vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann das gesetzliche Recht auf angemessene Vergütung für die Arbeit des Webdesigners. Auch das Recht auf Urheberbenennung ist im Kern unverzichtbar.

Sonderfall Angestelltenverhältnis
Ist der Webdesigner beim Nutzer seiner Arbeit angestellt, liegen die Verwertungsrechte nicht von Vornherein beim Urheber. „In diesem Fall kommt es darauf an, ob das Erstellen von Webdesigns im Arbeitsvertrag geschuldet ist oder nicht“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke, „Gehört es zum vereinbarten Aufgabengebiet des Angestellten, so trifft den Arbeitnehmer die Verpflichtung zur Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte zur zweckentsprechenden Verwendung seiner Leistungen auf seinen Arbeitgeber.“ Es geht also darum, ob das Webdesign dienstlich oder privat erstellt wurde. Nur wenn es privat entwickelt wurde, besitzt der Urheber auch die Verwertungs- und Nutzungsrechte.

Vorsicht bei Eigennutzung und Eigenwerbung
Will ein Webdesigner nach einem Auftrag, Praktikum oder der Beendigung eines Dienstverhältnisses mit seinen Designs Werbung in eigener Sache machen, muss er die seinem Auftrag- oder Arbeitgeber eingeräumten Nutzungsrechte beachten. Wurde für eine bestimmte Arbeit eine ausschließliche Lizenz erteilt oder lag diese aufgrund eines Arbeitsverhältnisses vor, so darf er das Design nicht auf seiner eigenen Homepage als Arbeitsprobe darstellen, obwohl er der Urheber ist. Dr. Lemke rät dazu, sich in so einem Fall mit dem Lizenzinhaber abzusprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Internationale Aufträge
Das Urheberrecht ist von Land zu Land verschieden. Daher ist bei Aufträgen für ausländische Firmen der Territorialitätsgrundsatz zu beachten. Das heißt, für die Frage des Umfangs des Urheberrechtschutzes ist das jeweilige nationale Recht des betreffenden Schutzlandes anzuwenden. „Bei der Gestaltung von Verträgen mit ausländischen Auftraggebern sollte anwaltlicher Rat eingeholt und gegebenenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts vereinbart werden. Ich muss mich unbedingt vor Beginn der Arbeit darüber informieren, welche Lizenzen zu vergeben sind und wie die Nutzungsrechte im betreffenden Land gehandhabt werden“, warnt Rechtsanwalt Dr. Lemke.

Sind die gesetzlichen Bestimmungen geklärt, ist man auch im Ausland vor negativen rechtlichen Überraschungen gefeit. ™

Quelle: drweb.de

Tags: ,