Urheberrecht

Ein einzigartiges Webdesign benötigt eine gute Idee, schöpferischen Geist und Kreativität. Daher können Webdesigns auch urheberrechtlich geschützt sein. Doch wer besitzt die Rechte? Der Urheber oder der Auftraggeber? Wer besitzt die Rechte in einem Angestelltenverhältnis? Darf der Urheber sein Webdesign für Werbung in eigener Sache nutzen?
Wer sich geschützter Elemente im Internet bedient, begeht kein Kavaliersdelikt. Ihm blühen strafrechtliche Konsequenzen und der Urheber hat Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Dabei spielt es keine Rolle, ob das gestohlene digitale Gut gewerblich oder privat genutzt wird.

Wer besitzt die Rechte an einem Webdesign?
Grundsätzlich liegen alle Verwertungsrechte beim Urheber. Er darf anderen mittels Lizenzvertrag Nutzungsrechte einräumen. Darin wird geregelt, ob ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte gewährt werden:

Als Urheberrecht wird das Recht des Urhebers an seiner Werkschöpfung bezeichnet. Wirtschaftliche Interessen und die Ideale des Urhebers am Werk werden darin berücksichtigt. Es greift, sobald die persönliche, geistige Arbeit eine angemessene Schöpfungshöhe erreicht hat. Dafür muss sie besonders kreativ sein und die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck bringen. Nur so wird diese Arbeit zum „Werk“.

Die Allianz Deutscher Designer schätzt, dass nur jedes zehnte Webdesign als Werk gilt. Trotzdem können zahlreiche solcher Arbeiten oder einzelne Bausteine durch das Urheberrecht beziehungsweise verwandte Schutzrechte geschützt sein. Dr. Christian Lemke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, erklärt: „Ob ein bestimmtes Design oder Teile davon schutzfähig sind oder nicht, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Es kommt darauf an, ob im Einzelfall eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt.“

Wird eine ausschließliche Lizenz erteilt, ist der Lizenznehmer der einzige, der zur Nutzung des Webdesigns berechtigt ist. Selbst dem Urheber ist das in diesem Fall untersagt.
Werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt, darf der Lizenzgeber auch noch anderen Interessenten dieselben Rechte erteilen, wie dem ersten Lizenznehmer.

Die Lizenzverträge sind für den Webdesigner von entscheidender Bedeutung. Damit bestimmt er die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung seines Produkts. Insbesondere reglementiert er den Zugang zu seinem Webdesign im Internet. In den Lizenzverträgen werden also die Rahmenbedingungen für die Verwertung festgesetzt. Sie sind Verhandlungssache.

Vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann das gesetzliche Recht auf angemessene Vergütung für die Arbeit des Webdesigners. Auch das Recht auf Urheberbenennung ist im Kern unverzichtbar.

Sonderfall Angestelltenverhältnis
Ist der Webdesigner beim Nutzer seiner Arbeit angestellt, liegen die Verwertungsrechte nicht von Vornherein beim Urheber. „In diesem Fall kommt es darauf an, ob das Erstellen von Webdesigns im Arbeitsvertrag geschuldet ist oder nicht“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke, „Gehört es zum vereinbarten Aufgabengebiet des Angestellten, so trifft den Arbeitnehmer die Verpflichtung zur Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte zur zweckentsprechenden Verwendung seiner Leistungen auf seinen Arbeitgeber.“ Es geht also darum, ob das Webdesign dienstlich oder privat erstellt wurde. Nur wenn es privat entwickelt wurde, besitzt der Urheber auch die Verwertungs- und Nutzungsrechte.

Vorsicht bei Eigennutzung und Eigenwerbung
Will ein Webdesigner nach einem Auftrag, Praktikum oder der Beendigung eines Dienstverhältnisses mit seinen Designs Werbung in eigener Sache machen, muss er die seinem Auftrag- oder Arbeitgeber eingeräumten Nutzungsrechte beachten. Wurde für eine bestimmte Arbeit eine ausschließliche Lizenz erteilt oder lag diese aufgrund eines Arbeitsverhältnisses vor, so darf er das Design nicht auf seiner eigenen Homepage als Arbeitsprobe darstellen, obwohl er der Urheber ist. Dr. Lemke rät dazu, sich in so einem Fall mit dem Lizenzinhaber abzusprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Internationale Aufträge
Das Urheberrecht ist von Land zu Land verschieden. Daher ist bei Aufträgen für ausländische Firmen der Territorialitätsgrundsatz zu beachten. Das heißt, für die Frage des Umfangs des Urheberrechtschutzes ist das jeweilige nationale Recht des betreffenden Schutzlandes anzuwenden. „Bei der Gestaltung von Verträgen mit ausländischen Auftraggebern sollte anwaltlicher Rat eingeholt und gegebenenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts vereinbart werden. Ich muss mich unbedingt vor Beginn der Arbeit darüber informieren, welche Lizenzen zu vergeben sind und wie die Nutzungsrechte im betreffenden Land gehandhabt werden“, warnt Rechtsanwalt Dr. Lemke.

Sind die gesetzlichen Bestimmungen geklärt, ist man auch im Ausland vor negativen rechtlichen Überraschungen gefeit. ™

Quelle: drweb.de

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WebProjekte

Klare Ziele definieren

Am Anfang eines Webprojektes müssen Sie sich selbst über Ihre Zielsetzung klar werden. Was wollen Sie mit der neuen Website erreichen? Wie sieht die Design-Linie Ihre Unternehmens aus? Welches Budget wollen oder können Sie investieren? Vergessen Sie dabei nicht die kontinuierliche Pflege nach dem Release der Website. Geben Sie dem Webdesigner alle wichtigen Informationen und Materialien am Anfang der Arbeit. Falls Sie kein Corporate Design für Ihr Unternehmen definiert haben, bringen Sie dem Webdesigner alle vorhandenen Drucksachen Ihres Unternehmens mit oder zeigen Sie ihm Beispiele von gelungenen Gestaltungen bei Partnerunternehmen oder Konkurrenten.

Das A und O ist eine Struktur, die der Nutzer Ihrer Website versteht und möglichst intuitiv bedienen kann. Die Versuchung ist oft groß, die eigene Unternehmensstruktur eins zu eins auf die Website zu übertragen. Vielmehr sollte die Struktur immer aus Kundensicht angelegt werden. Nutzen Sie den unverstellten Blick von außen, den der Web-Profi mitbringt. Er wird mit Ihnen zusammen die Inhalte gewichten und sinnvoll strukturieren. Verbannen Sie offensichtlich unwichtige Themen konsequent aus der Website. Idealerweise bleibt dabei eine Struktur übrig, die aus maximal sieben Hauptpunkten besteht. Dies bildet die Grundlage der späteren Seitennavigation.
Designphase

Als nächstes wird der Webdesigner Ihnen ein oder mehrere Vorschläge des neuen Designs unterbreiten. Wie hart das für Sie persönlich klingen mag: Ihr persönlicher Geschmack ist nicht das wichtigste Entscheidungskriterium. Versuchen Sie sich bei der Beurteilung möglichst in Ihren Kunden – den Nutzer der Website – hinein zu versetzen. Wird er sich wohlfühlen? Wird er Ihr Unternehmen sofort wiedererkennen? Spiegelt es Ihren Qualitätsstandard wider? Im Normalfall sollten Sie den Webdesigner im Vorfeld so genau über Ihre Ziele, die Richtlinien Ihres Corporate Design informiert haben, dass Sie hier keine Überraschung erleben. Falls doch, bitten Sie den Webdesigner um einen neuen Vorschlag. Sagen Sie ihm genau, warum Ihnen der oder die Entwürfe nicht gefallen. Haben Sie aber bitte auch Respekt. das Firmenlogo noch größer zu machen, ist meistens nicht notwendig.
Prototyping

Ist das Design von Ihnen abgesegnet, wird der Webdesigner einen ersten Prototyp der Website ausarbeiten. Dieser Entwurf enthält zumeist Blindtext und Platzhalter-Bilder, zeigt aber schon Umfang und Struktur der Website auf. Hier können Sie das erste Mal testen und eventuelle Schwachstellen, zum Beispiel in der Navigation finden. Besprechen Sie Fehler sofort mit dem Webdesigner und lassen Sie, wenn nötig, Änderungen vornehmen. Korrekturen sind in dieser Phase kostengünstig oder kostenlos möglich. Je später aufwändige Änderungen notwendig sind, umso größer das Kostenrisiko. Ein guter Webdesigner wird Sie jederzeit auf mögliche Verbesserungen aufmerksam machen und Ihnen genau sagen, ob dadurch höhere Kosten entstehen. Halten Sie solche Zusätze zum bestehenden Auftrag in jedem Fall schriftlich fest und lassen Sie gegenzeichnen, auch wenn Sie kostenlos vom Webdesigner ausgeführt werden.
Live-Entwicklung

Moderne Websites basieren heute fast immer auf Content-Management-Systemen (CMS). Der Vorteil ist, dass Struktur-, Inhalts- und Designentwicklung parallel auf dem sogenannten Entwicklungserver stattfinden können. Klären Sie mit dem Webdesigner ab, ob er diesen Service anbietet, Sie sparen eine Menge Zeit. Fehler werden dadurch erkannt und Sie können die Entwicklung live mitverfolgen. Legen Sie die Arbeitsteilung genau fest und lassen Sie sich einen Account auf dem Entwicklungserver einrichten.
Keine Angst vor dem Public Release

Viele Kunden zögern das Freischalten, das sogenannte Public Release, ihrer neuen Internetpräsenz hinaus und feilen wochenlang an Kleinigkeiten herum. Bedenken Sie, eine gute Website ist ohnehin nie fertig. Der Schaden durch eine veraltete oder nicht vorhandene Homepage ist meist größer als eine nagelneue, an der noch ein paar Feinarbeiten zu erledigen sind. Klären Sie das mit dem Web-Profi ab, er muss kurz nach dem Release auch kurzfristig für mögliche Notreparaturen zur Verfügung stehen und sollte dann nicht ausgerechnet im Urlaub sein.
Putzen
Eine Website sollte nicht nur inhaltlich aktuell und gepflegt sein, auch unter der Haube gibt es immer Arbeit. Da müssen Scripte und Shopsysteme angepasst und aktualisiert werden. Gerade veraltete Content-Management-Systeme weisen oft Sicherheitslücken auf, die durch Updates geschlossen werden müssen. Klären Sie, ob diese Arbeiten im Vertrag enthalten sind oder Sie einen gesonderten Service-Vertrag abschließen müssen.

Checkliste auf einen Blick

  • Fixieren Sie alle Vereinbarungen mit dem Webdesigner schriftlich – auch Zusatzvereinbarungen bei laufender Arbeit
  • Fragen Sie bei unklarem Fachchinesisch nach, viele Begriffe der Branche sind ungenau definiert
  • Achten Sie darauf, dass der Webdesigner eine Website gestaltet, die zum Erscheinungsbild Ihres Unternehmens passt
  • Behalten Sie immer den Kundennutzen Ihrer Website im Auge
  • Lassen Sie sich mögliche Folgekosten (Hostinggebühren, Abrechnungssysteme bei Shops) genau aufschlüsseln
  • Legen Sie Wert auf eine offene und klare Kommunikation, am besten per Mail als Dokumentation
  • Greifen Sie bei sichtbaren Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig ein
  • Definieren Sie die Ziele der Website möglichst genau und realistisch, nutzen Sie die Erfahrung Ihres Webdesigners
  • Klären Sie die technischen Anforderungen (CMS, Onlineshop usw.) im Vorfeld genau ab
  • Planen Sie frühzeitig, Webentwicklung braucht Zeit
  • Vereinbaren Sie eine verbindliche Deadline für den Public Release
  • Bestehen Sie nach Abschluss der Arbeiten auf einem schriftlichen Übergabeprotokoll
  • Klären Sie bei Serviceverträgen die Responsezeiten – wie schnell muss der Servicepartner reagieren und reparieren ™

Quelle: drweb.de

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