Geschäftsideen schützen…
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Internet
Die Gedanken sind frei: Auf Geistesblitze gibt es weder Urheberrechte noch Patent- oder Markenschutz. Kluge und erfolgreiche Geschäftsleute setzen ihre Ideen daher in die Tat um, anstatt jeden guten Einfall eifersüchtig gegen potenzielle Konkurrenten zu verteidigen. Umgekehrt scheuen sie sich nicht, fremde Ideen aufzugreifen und kreativ weiter zu entwickeln.
Im Geschäftsleben wird bekanntlich geklaut und abgekupfert was das Zeug hält. Und das ist auch gut so: Denn der konsequente Schutz flüchtiger Ideen ist bei genauerer Betrachtung weder praktikabel noch sachlich berechtigt. So unverzichtbar der originäre geistige “Schöpfungsakt” auch sein mag – jeder Einfall geht in der ein oder anderen Form auf gedankliche Leistungen anderer Menschen zurück.
Voraussetzungslose Kreationen gibt es genau genommen nicht. Ob es sich bei einer einzelnen Eingebung oder Entwicklung tatsächlich um eigenschöpferische Intuition und freie Assoziation handelt oder sie “nur” die konsequente Fortsetzung und Umformung von Impulsen aus der direkten oder indirekten Kommunikation mit anderen Menschen darstellt, ist letztlich nicht beweisbar.
Bei allem Verständnis für das Bedürfnis einfallsreicher Menschen nach Schutz ihres “geistigen Eigentums”, die Gedanken- und Ideenfreiheit ist ein hohes Gut. Nicht abzusehen, welche Ermittlungs- und Rechtsprechungsfolgen eine konsequente “Inspirationskontrolle” hätte. Wer tolle Geschäftsideen hat, ist vielmehr gut beraten, sie in die Praxis umzusetzen – oder anderen Menschen dabei zu helfen, es zu tun.
Angenommen, Ihnen schwebt ein komplett E-Mail-basiertes Content-Management-System vor, dann müssen Sie es ja nicht unbedingt selbst zur Serienreife bringen und am Markt platzieren. Das in Ihrer Idee gespeicherte Erfahrungswissen und den besonderen innovativen “Kick” können Sie ja auch als Berater, Trainer, Mentor oder auch Autor weitergeben.
Freiheit für Fiktionen
Besser als Ihre Eingebungen sicherheitshalber in der Schublade verschwinden zu lassen, sind Sie damit allemal bedient.
Erstens führt gedankliches Sicherheitsdenken in die Inspirations-Isolation: Kreative Originale, die freigiebig mit ihren “Erfindungen” umgehen, ziehen demgegenüber einfallsreiche Menschen an. Eine anregende Umgebung wiederum produziert Ideennachschub am Fließband.
Zweitens schafft nur die Umsetzung oder Veröffentlichung materiellen Mehrwert. Wem bereits die ideelle Befriedigung reicht, braucht selbst dafür den Austausch mit anderen Menschen.
Drittens sinkt die “Haltbarkeit” von Ideen in unserer extrem dynamischen Lebens- und Berufswelt immer weiter. Was heute als der letzte, avantgardistische Schrei erscheint, kann morgen schon ein gedanklicher Ladenhüter sein.
Viertens wird der Urheber erst im konkreten Umsetzungs- oder Veröffentlichungsprozess gezwungen, den scheinbar so genialen Geistesblitz von allen Seiten zu beleuchten. Erfahrungsgemäß entpuppt sich dabei die Mehrzahl vermeintlicher Marktlücken für “revolutionärere” Dienstleistungen und Produkte als Flops und Rohrkrepierer.
Außerdem werden die Bedeutung und der Wert einzelner Ideen weit überschätzt. Auch wenn viele Gründer in der “unschlagbaren Geschäftsidee” den zentralen Pfeiler des unternehmerischen Erfolgs sehen – sie ist es nur in ganz seltenen Ausnahmefällen. Weit wichtiger als noch so viele gute Ideen sind Selbstbewusstsein, Beharrlichkeit, Frustrationstoleranz, Fleiß, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und – nicht zu vergessen: Geld.
Rechtliche Schutzräume
Da die Gedanken nun einmal frei sind, findet sich im Strafgesetzbuch auch kein Paragraf, der einen etwaigen Ideenmissbrauch regelt. Gesetzlich unter Strafe gestellt ist lediglich das Verletzen und Verwerten fremder Geheimnisse zum Beispiel durch Verletzung der Privatsphäre, des Post- und Fernmeldegeheimnisses oder unter Ausnutzung bestimmter Vertrauensstellungen (wie sie zum Beispiel für Beamte, Anwälte oder Sachverständige gelten).
Der Grundsatz der Ideenfreiheit bedeutet wiederum nicht, dass die Ergebnisse geistiger Anstrengungen völlig wehrlos fremden Verwertungsinteressen ausgeliefert sind. Die folgenden rechtlichen Schutzvorschriften sorgen zumindest für eine gewisse Sicherheit.
Wettbewerbsrecht
Sobald Sie mit Waren oder Dienstleistungen am Markt teilnehmen, darf ein Mitbewerber Ihre Angebote nachahmen. Die “für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen” darf er laut Paragraf 4 des “Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs” (UWG) aber nicht “unredlich erlangen”. Mit anderen Worten: Er darf Sie, Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeiter nicht ausspionieren (um zum Beispiel hinter den Trick mit der cleveren Rechteverwaltung Ihres E-Mail-CMS zu kommen). Unlauter handelt Ihre Konkurrenz außerdem, wenn sie die Kunden über die Herkunft des Angebots täuscht oder “die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt”.
Markenrecht
Angenommen, Sie haben Ihr E-Mail-basiertes CMS unter dem Produkt- oder Servicenamen “CMail” bekannt gemacht, dann genießt diese Bezeichnung allein durch Ihr Auftreten am Markt bereits einen elementaren Schutz. Konkurrenten im gleichen Marktsegment dürfen den Begriff dann nicht einfach übernehmen. Bevor jedoch durch reine Benutzung und Bekanntheit eine eigene Marke entsteht, die bundesweit oder gar international faktischen Bestandsschutz genießt, vergehen in der Regel Jahre.
Das Markenrecht bietet daher die Möglichkeit, unverwechselbare Wort-, Bild- oder auch Hörmarken von vornherein registrieren zu lassen. Ein zehnjähriger Markenschutz etwa für einen Produktnamen oder ein Logo schlägt mit rund 300 Euro zu Buche. Eine Verlängerung ist möglich. Damit ist die betreffende Marke jedoch nur im geschäftlichen Umfeld des Markeninhabers geschützt. Obwohl die Marke “CMail” zum Beispiel in der Dienstleistungs-”Markenklasse 35″ (“Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten”) eingetragen ist, darf sie von Dritten durchaus ungestraft als Warenbezeichnung verwendet werden – beispielsweise für ein ausgefallenes Briefpapier. Wer eine Marke sicherheitshalber komplett für sich reservieren will, muss bei der Eintragung 4.500 Euro auf den Tisch legen.
Patentrecht
So lange es sich “nur” um kaufmännische Konzepte, Pläne oder Verfahren handelt, sind Geschäftsideen nicht patentierbar. Nur gewerblich anwendbare technische Erfindungen können Sie als Patent (oder “Gebrauchsmuster”) beim Patentamt anmelden. Im Fall des EMail-CMS könnte das zum Beispiel eine neuartige Servertechnik sein. Die Geheimhaltung der zugrunde liegenden Idee dürfen Sie sich von einem Patent allerdings nicht versprechen. Als Gegenleistung für die bis zu 20-jährige staatliche Monopolgarantie muss der Patentinhaber die technischen Spezifikationen sogar detailliert offen legen.
Urheberrecht
Auf das Urheberrecht können Sie sich nur berufen, wenn aus Ihrer “Geistesschöpfung” ein “Werk” geworden ist. Ob es sich dabei um einen Text, eine Tonaufnahme, eine bildliche Darstellung, eine multimediale Kombination (wie eine Website) oder andere, auch “flüchtige” Äußerungsformen handelt, ist völlig unerheblich.
Das Urheberrecht entsteht automatisch durch den Schöpfungsakt. Eine Anmeldung oder explizite Kennzeichnung (etwa durch einen “Copyright”-Vermerk) ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist allerdings eine gewisse “Schöpfungshöhe”, in der die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommt. Auf die Schwierigkeit, Dauer und Anstrengung des kreativen Akts kommt es dabei nicht an.
Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Grundsätzlich stehen allein dem Urheber sämtliche Verwertungsrechte zu. Um die geltend machen zu können und sich gegen missbräuchliche Verwendung und Entstellungen schützen zu können, muss die Urheberschaft und der Entstehungszeitpunkt des Werks beweisbar sein. Im Fall von Print-Veröffentlichungen ist die Urheberschaft normalerweise gut nachvollziehbar. Bei elektronischen und anderen “flüchtigen” Publikationen müssen Sie für eine dauerhafte Dokumentation oder glaubwürdige Zeugen sorgen.
Wichtig: Wenn Sie das revolutionäre Prinzip Ihres “CMail”-CMS zum Beispiel in Ihrem Weblog oder einem Zeitschriftenartikel vorstellen, ist diese Beschreibung geschützt – nicht jedoch das Verfahren, das dem Text zugrunde liegt. Sie können also niemanden daran hindern, Ihre Lösung in ein gewerbliches Angebot umzusetzen.
Vertraulichkeitsschwelle anheben
Dass Ideen wertvoll sind, wissen auch Ihre Kunden, Lieferanten, externen Dienstleister und Mitarbeiter. Aus diesem Grund gelten Vertraulichkeitserklärungen oder Quellenschutzvereinbarungen nicht als Ausdruck persönlichen Misstrauens. Wenn es unvermeidlich ist, im Zuge von Präsentationen, Verhandlungen oder Kooperationen sensible Informationen wie…
die Ergebnisse unveröffentlichter eigener Markt- und Produktforschungen,
Spezifikationen von Produkten und Dienstleistungen,
Geschäftspläne und kaufmännische Kennzahlen,
Betriebsgeheimnisse und ähnliches
…preiszugeben, können Sie die Beteiligten mit einem Non disclosure agreement auf die Nichtverbreitung des gewonnenen Wissens verpflichten. Damit ist die Geheimhaltung zwar keineswegs garantiert – mit einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung stärken Sie aber zumindest das Problembewusstsein, verringern die Gefahr der fahrlässigen Verletzung Ihres geistigen Eigentums und können obendrein Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlungen festlegen oder zumindest auf drohende Schadenersatzforderungen verweisen.
Zur Nachahmung empfohlen
Betrachten Sie das Ideendilemma ruhig einmal aus der umgekehrten Perspektive: Cleveres Kopieren ist nicht ehrenrührig! Statt sich zu grämen, dass Geschäftsideen nicht wasserdicht abgeschottet werden können, ja sogar das offensichtliche “Abkupfern” von Produkt-, Dienstleistungs- und Werbeideen erlaubt ist, sollten Sie sich diese Tatsache lieber für eigene Zwecke zunutze machen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Das stellt selbstverständlich keine Aufforderung zum platten “Kopieren und Einfügen” von Programm- und Dateiquelltexten oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken dar. Vielmehr die Empfehlung, mit offenen Augen durch die Geschäfts- und Werbewelt zu gehen und dabei zu überlegen, welche Konzepte, Kampagnen und Kundenansprachen zum eigenen Angebot passen.
Blicken Sie dabei aber unbedingt über den Branchen-Tellerrand: Pfiffige Kopierer wildern mit Vorliebe bei erfolgreichen Unternehmen, zu denen sie nicht in direktem Wettbewerb stehen, die sich aber zum Beispiel an eine ähnliche Zielgruppe richten. Wenn Sie deren Ideen aufgreifen, auf Ihr eigenes Angebot hin anpassen oder kreativ weiterentwickeln ist dagegen überhaupt nichts einzuwenden. Unter Profis sind solche offensichtlichen, augenzwinkernden “Zitate” sogar gern gesehen.
Fazit
Damit aus Ihren Ideen schutzfähige Rechte und Vermögenswerte werden, müssen Sie sie erst einmal aus Ihrem Kopf entlassen und ein Eigenleben entwickeln lassen. Geizen Sie nicht mit Ihren genialen Gedankengängen – im Gegenteil: Am besten stecken Sie Ihre Umgebung mit Ihren Einfällen an. Damit sorgen Sie nicht nur bei sich selbst für laufenden Nachschub an guten Ideen – Sie bekommen auch ständig Inspiration von außen. Von der profitieren Sie ja ohnehin – ob Sie es in jedem im Einzelfall merken oder nicht. ™
Quelle: drweb.de
Tags: Markenschutz, Patentschutz, Urheberrecht, WebProjekte
WebProjekte
Autor: Markus Fettke | Kategorie: Design
Klare Ziele definieren
Am Anfang eines Webprojektes müssen Sie sich selbst über Ihre Zielsetzung klar werden. Was wollen Sie mit der neuen Website erreichen? Wie sieht die Design-Linie Ihre Unternehmens aus? Welches Budget wollen oder können Sie investieren? Vergessen Sie dabei nicht die kontinuierliche Pflege nach dem Release der Website. Geben Sie dem Webdesigner alle wichtigen Informationen und Materialien am Anfang der Arbeit. Falls Sie kein Corporate Design für Ihr Unternehmen definiert haben, bringen Sie dem Webdesigner alle vorhandenen Drucksachen Ihres Unternehmens mit oder zeigen Sie ihm Beispiele von gelungenen Gestaltungen bei Partnerunternehmen oder Konkurrenten.
Das A und O ist eine Struktur, die der Nutzer Ihrer Website versteht und möglichst intuitiv bedienen kann. Die Versuchung ist oft groß, die eigene Unternehmensstruktur eins zu eins auf die Website zu übertragen. Vielmehr sollte die Struktur immer aus Kundensicht angelegt werden. Nutzen Sie den unverstellten Blick von außen, den der Web-Profi mitbringt. Er wird mit Ihnen zusammen die Inhalte gewichten und sinnvoll strukturieren. Verbannen Sie offensichtlich unwichtige Themen konsequent aus der Website. Idealerweise bleibt dabei eine Struktur übrig, die aus maximal sieben Hauptpunkten besteht. Dies bildet die Grundlage der späteren Seitennavigation.
Designphase
Als nächstes wird der Webdesigner Ihnen ein oder mehrere Vorschläge des neuen Designs unterbreiten. Wie hart das für Sie persönlich klingen mag: Ihr persönlicher Geschmack ist nicht das wichtigste Entscheidungskriterium. Versuchen Sie sich bei der Beurteilung möglichst in Ihren Kunden – den Nutzer der Website – hinein zu versetzen. Wird er sich wohlfühlen? Wird er Ihr Unternehmen sofort wiedererkennen? Spiegelt es Ihren Qualitätsstandard wider? Im Normalfall sollten Sie den Webdesigner im Vorfeld so genau über Ihre Ziele, die Richtlinien Ihres Corporate Design informiert haben, dass Sie hier keine Überraschung erleben. Falls doch, bitten Sie den Webdesigner um einen neuen Vorschlag. Sagen Sie ihm genau, warum Ihnen der oder die Entwürfe nicht gefallen. Haben Sie aber bitte auch Respekt. das Firmenlogo noch größer zu machen, ist meistens nicht notwendig.
Prototyping
Ist das Design von Ihnen abgesegnet, wird der Webdesigner einen ersten Prototyp der Website ausarbeiten. Dieser Entwurf enthält zumeist Blindtext und Platzhalter-Bilder, zeigt aber schon Umfang und Struktur der Website auf. Hier können Sie das erste Mal testen und eventuelle Schwachstellen, zum Beispiel in der Navigation finden. Besprechen Sie Fehler sofort mit dem Webdesigner und lassen Sie, wenn nötig, Änderungen vornehmen. Korrekturen sind in dieser Phase kostengünstig oder kostenlos möglich. Je später aufwändige Änderungen notwendig sind, umso größer das Kostenrisiko. Ein guter Webdesigner wird Sie jederzeit auf mögliche Verbesserungen aufmerksam machen und Ihnen genau sagen, ob dadurch höhere Kosten entstehen. Halten Sie solche Zusätze zum bestehenden Auftrag in jedem Fall schriftlich fest und lassen Sie gegenzeichnen, auch wenn Sie kostenlos vom Webdesigner ausgeführt werden.
Live-Entwicklung
Moderne Websites basieren heute fast immer auf Content-Management-Systemen (CMS). Der Vorteil ist, dass Struktur-, Inhalts- und Designentwicklung parallel auf dem sogenannten Entwicklungserver stattfinden können. Klären Sie mit dem Webdesigner ab, ob er diesen Service anbietet, Sie sparen eine Menge Zeit. Fehler werden dadurch erkannt und Sie können die Entwicklung live mitverfolgen. Legen Sie die Arbeitsteilung genau fest und lassen Sie sich einen Account auf dem Entwicklungserver einrichten.
Keine Angst vor dem Public Release
Viele Kunden zögern das Freischalten, das sogenannte Public Release, ihrer neuen Internetpräsenz hinaus und feilen wochenlang an Kleinigkeiten herum. Bedenken Sie, eine gute Website ist ohnehin nie fertig. Der Schaden durch eine veraltete oder nicht vorhandene Homepage ist meist größer als eine nagelneue, an der noch ein paar Feinarbeiten zu erledigen sind. Klären Sie das mit dem Web-Profi ab, er muss kurz nach dem Release auch kurzfristig für mögliche Notreparaturen zur Verfügung stehen und sollte dann nicht ausgerechnet im Urlaub sein.
Putzen
Eine Website sollte nicht nur inhaltlich aktuell und gepflegt sein, auch unter der Haube gibt es immer Arbeit. Da müssen Scripte und Shopsysteme angepasst und aktualisiert werden. Gerade veraltete Content-Management-Systeme weisen oft Sicherheitslücken auf, die durch Updates geschlossen werden müssen. Klären Sie, ob diese Arbeiten im Vertrag enthalten sind oder Sie einen gesonderten Service-Vertrag abschließen müssen.
Checkliste auf einen Blick
- Fixieren Sie alle Vereinbarungen mit dem Webdesigner schriftlich – auch Zusatzvereinbarungen bei laufender Arbeit
- Fragen Sie bei unklarem Fachchinesisch nach, viele Begriffe der Branche sind ungenau definiert
- Achten Sie darauf, dass der Webdesigner eine Website gestaltet, die zum Erscheinungsbild Ihres Unternehmens passt
- Behalten Sie immer den Kundennutzen Ihrer Website im Auge
- Lassen Sie sich mögliche Folgekosten (Hostinggebühren, Abrechnungssysteme bei Shops) genau aufschlüsseln
- Legen Sie Wert auf eine offene und klare Kommunikation, am besten per Mail als Dokumentation
- Greifen Sie bei sichtbaren Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig ein
- Definieren Sie die Ziele der Website möglichst genau und realistisch, nutzen Sie die Erfahrung Ihres Webdesigners
- Klären Sie die technischen Anforderungen (CMS, Onlineshop usw.) im Vorfeld genau ab
- Planen Sie frühzeitig, Webentwicklung braucht Zeit
- Vereinbaren Sie eine verbindliche Deadline für den Public Release
- Bestehen Sie nach Abschluss der Arbeiten auf einem schriftlichen Übergabeprotokoll
- Klären Sie bei Serviceverträgen die Responsezeiten – wie schnell muss der Servicepartner reagieren und reparieren ™
Quelle: drweb.de
Tags: WebDesign, WebProjekte